Ministerin Steffens: Verbesserung der psychiatrischen Versorgung durch patientenorientierte Konzepte und Behandlung zu Hause
Vom Land geförderte Studie überprüft Erfolg eines Modells zur Integrativen Psychiatrie in Hamm
Um bei einer psychiatrischen Behandlung sehr flexibel auf die individuelle Situation und besonderen Therapiebedürfnisse des erkrankten Menschen eingehen zu können, erprobt das St. Marien-Hospital Hamm ein Modell der so genannten Integrativen Psychiatrie.
Um bei einer psychiatrischen Behandlung sehr flexibel auf die individuelle Situation und besonderen Therapiebedürfnisse des erkrankten Menschen eingehen zu können, erprobt das St. Marien-Hospital Hamm ein Modell der so genannten Integrativen Psychiatrie. Das Land finanziert nun eine Studie, die den Erfolg dieses Modells für die Betroffenen, ihre Angehörigen und das Personal wissenschaftlich auswerten soll. „Die integrative Versorgung ist mit einem veränderten Vergütungssystem verknüpft und kann bundesweit wegweisend für die zukünftige Entwicklung in der psychiatrischen Behandlung sein. Das Modell ist ein wichtiger Schritt zu einer sektoren- und professionsübergreifenden Versorgung. Mit der wissenschaftlichen Auswertung leisten wir eine direkte Investition in die Zukunft einer passgenauen, patientenorientierten Versorgung“, erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens in Düsseldorf.
Im Rahmen des Modells kann das ärztliche Personal in jedem Einzelfall entscheiden, welche Behandlungsform für eine Patientin oder einen Patienten individuell geeignet ist: Stationäre oder teilstationäre Behandlung ist ebenso möglich wie die Behandlung in der vertrauten häuslichen Umgebung. Bei diesem „Hometreatment“ können auch Angehörige der Betroffenen einbezogen werden. Eine Kombination oder Wechsel zwischen den unterschiedlichen Behandlungsformen ist ebenfalls situationsadäquat möglich. Entscheidend ist, dass die erkrankten Menschen kontinuierlich von denselben Fachkräften betreut werden.
Jeder Betroffene hat einen „Case-Manager“ der die gesamte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team koordiniert. Zum Team gehört neben Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten unter anderem auch Personal aus den Bereichen Sozialarbeit, Physiotherapie und Fachpflege. „Durch das individuelle Konzept sowie die Kontinuität der Therapie und Betreuung werden Brüche in der Behandlung vermieden und stationäre Aufenthalte verkürzt. Wir vermindern die Notwendigkeit von Wiedereinweisungen – den Drehtüreffekt – nach Beendigung einer Therapie oder beim Übergang von stationärer zu ambulanter Versorgung. Auch die Einbeziehung der Angehörigen ist wichtiger Teil für eine an den besonderen Bedürfnissen psychisch erkrankter Menschen orientierten Versorgung“, so Ministerin Steffens.
Möglich ist diese Versorgung nur durch eine veränderte Vergütung. Statt Tagessätzen erhält das Krankenhaus ein Gesamtbudget, das unabhängig von der Behandlungsform (stationär, teilstationär, Hometreatment) zur Verfügung steht. Damit werden mit dem Modell bereits Teile der im Februar 2016 vom Bund vorgestellten Reform der Vergütung in der Krankenhauspsychiatrie erprobt.
Die vom Gesundheitsministerium und dem Landeszentrum Gesundheit NRW geförderte Studie der Universität Witten/Herdecke wird über 20 Monate die Ergebnisse der integrativen Versorgungsform mit dem Regelsystem vergleichen. Im Fokus steht dabei die Zufriedenheit der Betroffenen, Angehörigen und der beteiligten Mitarbeiter, wie stark sich stationäre Behandlungen vermindern lassen und wie sich die individualisierte und flexible Therapie im häuslichen Umfeld auswirkt.Um bei einer psychiatrischen Behandlung sehr flexibel auf die individuelle Situation und besonderen Therapiebedürfnisse des erkrankten Menschen eingehen zu können, erprobt das St. Marien-Hospital Hamm ein Modell der so genannten Integrativen Psychiatrie. Das Land finanziert nun eine Studie, die den Erfolg dieses Modells für die Betroffenen, ihre Angehörigen und das Personal wissenschaftlich auswerten soll. „Die integrative Versorgung ist mit einem veränderten Vergütungssystem verknüpft und kann bundesweit wegweisend für die zukünftige Entwicklung in der psychiatrischen Behandlung sein. Das Modell ist ein wichtiger Schritt zu einer sektoren- und professionsübergreifenden Versorgung. Mit der wissenschaftlichen Auswertung leisten wir eine direkte Investition in die Zukunft einer passgenauen, patientenorientierten Versorgung“, erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens in Düsseldorf.
Im Rahmen des Modells kann das ärztliche Personal in jedem Einzelfall entscheiden, welche Behandlungsform für eine Patientin oder einen Patienten individuell geeignet ist: Stationäre oder teilstationäre Behandlung ist ebenso möglich wie die Behandlung in der vertrauten häuslichen Umgebung. Bei diesem „Hometreatment“ können auch Angehörige der Betroffenen einbezogen werden. Eine Kombination oder Wechsel zwischen den unterschiedlichen Behandlungsformen ist ebenfalls situationsadäquat möglich. Entscheidend ist, dass die erkrankten Menschen kontinuierlich von denselben Fachkräften betreut werden.
Jeder Betroffene hat einen „Case-Manager“ der die gesamte Behandlung durch ein multiprofessionelles Team koordiniert. Zum Team gehört neben Ärztinnen und Ärzten, Therapeutinnen und Therapeuten unter anderem auch Personal aus den Bereichen Sozialarbeit, Physiotherapie und Fachpflege. „Durch das individuelle Konzept sowie die Kontinuität der Therapie und Betreuung werden Brüche in der Behandlung vermieden und stationäre Aufenthalte verkürzt. Wir vermindern die Notwendigkeit von Wiedereinweisungen – den Drehtüreffekt – nach Beendigung einer Therapie oder beim Übergang von stationärer zu ambulanter Versorgung. Auch die Einbeziehung der Angehörigen ist wichtiger Teil für eine an den besonderen Bedürfnissen psychisch erkrankter Menschen orientierten Versorgung“, so Ministerin Steffens.
Möglich ist diese Versorgung nur durch eine veränderte Vergütung. Statt Tagessätzen erhält das Krankenhaus ein Gesamtbudget, das unabhängig von der Behandlungsform (stationär, teilstationär, Hometreatment) zur Verfügung steht. Damit werden mit dem Modell bereits Teile der im Februar 2016 vom Bund vorgestellten Reform der Vergütung in der Krankenhauspsychiatrie erprobt.
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