Minister Schneider: Vorfahrt für Inklusion – das gilt auch für das selbstständige Wohnen
In NRW leben immer mehr Menschen mit Behinderungen ambulant betreut in der eigenen Wohnung statt stationär in einem Behindertenwohnheim. Ihre Zahl hat sich von Ende 2003 bis Ende 2013 mehr als verfünffacht.
In NRW leben immer mehr Menschen mit Behinderungen ambulant betreut in der eigenen Wohnung statt stationär in einem Behindertenwohnheim. Ihre Zahl hat sich von Ende 2003 bis Ende 2013 mehr als verfünffacht (von rund 10.000 auf rund 53.600). Die Zahl der in Heimen Untergebrachten stagniert dagegen seit Jahren bei rund 43.000. „Bei uns gilt auch beim Wohnen: Vorfahrt für Inklusion“, sagte Sozialminister Schneider anlässlich des Internationalen Tages der Menschen mit Behinderungen (3. Dezember).
„Das Leben in den eigenen vier Wänden ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein Leben in der Mitte der Gesellschaft“, sagte Schneider. Mit einem Anteil von mehr als 50 Prozent ambulant betreut wohnender Menschen mit Behinderungen liege Nordrhein-Westfalen bundesweit im Spitzenfeld (Bundesdurchschnitt: rund 40 Prozent). „Ich freue mich, dass NRW hier eine Vorreiterrolle einnimmt“, so der Minister weiter.
Noch bis vor einigen Jahren habe es für Menschen mit Behinderungen vielerorts keine Alternative zum Leben im Wohnheim gegeben. „Mittlerweile nehmen fast 80 Prozent aller Menschen mit Behinderungen, die erstmalig Unterstützung beim Wohnen beantragen, ambulante Hilfen in Anspruch. Dies zeigt dass wir auf dem richtigen Weg sind“, so Minister Schneider weiter.
Ambulant betreutes Wohnen umfasst alle notwendigen Hilfen, die Menschen mit Behinderungen brauchen, um im Alltag zurechtzukommen, beispielsweise Unterstützung im Haushalt oder bei Behördengängen und bei der Freizeitgestaltung, aber auch Begleitung bei der Bewältigung von Konflikten, Krisen und schwierigen Lebensphasen. Dabei findet die Unterstützung in der eigenen bzw. angemieteten Wohnung statt.
Die Landesregierung hat vor einem Monat den Entwurf für ein Inklusionsstärkungsgesetz vorgelegt, mit dem NRW als erstes Bundesland die UN-Behindertenrechtskonvention in Landesrecht umsetzt. „Das Gesetz hat das Ziel, den Menschen mit Behinderungen in NRW ein selbstbestimmtes Leben zu erleichtern“, sagte Schneider. Es werde auch dazu beitragen, dass der Trend zum selbstständigen Wohnen stabilisiert wird.
Das Inklusionsstärkungsgesetz ist ein wichtiges Instrument des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“, mit dem die Landesregierung mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen erreichen will. Über 200 Maßnahmen wurden seit 2012 angestoßen. Einige Vorhaben sind bereits abgeschlossen worden, an über 170 Maßnahmen wird gearbeitet, etwa 20 werden noch in Angriff genommen.
In NRW leben rund 2,7 Millionen Menschen mit Behinderungen, davon rund 1,8 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung. Mehr zur Politik des Landes für Menschen mit Behinderungen unter www.lebenmitbehinderung.nrw.de.
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