Minister Schneider: Die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken

Kabinett beschließt Entwurf des Inklusionsstärkungsgesetzes

16. September 2015

Das Landeskabinett hat den von Sozialminister Guntram Schneider vorgelegten Entwurf des NRW-Inklusionsstärkungsgesetzes gebilligt. Das Inklusionsstärkungsgesetz enthält eine Fülle von Regelungen, die dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken. Das Ziel sei die volle und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen und die Beseitigung von Barrieren, die sie daran hindern.

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Das Landeskabinett hat den von Sozialminister Guntram Schneider vorgelegten Entwurf des NRW-Inklusionsstärkungsgesetzes gebilligt.
Das Inklusionsstärkungsgesetz enthält eine Fülle von Regelungen, die dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu stärken. „Mit dem ersten allgemeinen Gesetz zur Stärkung der sozialen Inklusion in NRW wollen wir den Menschen mit Behinderungen in unserem Land ein selbstbestimmtes Leben erleichtern“, sagte Minister Schneider in Düsseldorf. Das Ziel sei die volle und gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen und die Beseitigung von Barrieren, die sie daran hindern.
 
Künftig sollen zum Beispiel hörbeeinträchtigte Eltern bei Elternsprechtagen und Elternabenden in Schulen und Kindertageseinrichtungen durch Gebärdendolmetscher unterstützt werden. Sehbehinderte und blinde Menschen sollen einen Rechtsanspruch erhalten, durch Wahlschablonen ihr Wahlrecht selbstständig und unabhängig von fremder Hilfe wahrzunehmen.
 
Das Gesetz soll außerdem das selbstständige Wohnen von Menschen mit Behinderungen außerhalb von Heimen unterstützen. Um die Beantragung der hierzu erforderlichen Leistungen zu vereinfachen, werden nach dem Prinzip „alle Hilfen aus einer Hand“ dauerhaft nur noch die beiden Landschaftsverbände für diese Leistungen zuständig sein.
 
Das Inklusionsstärkungsgesetz ist auch ein Baustein zu einer inklusiven Rechtskultur. Mit dem Gesetz werden nur allgemeine Regelungen getroffen. Fachgesetzliche Regelungen sollen von vorne herein die besonderen Belange von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Dies ist zum Beispiel bereits durch Änderungen im Schulgesetz oder auf Bundesebene im Personenbeförderungsgesetz erfolgt.
 
„Wir setzen konkrete Leitlinien, wie die Einrichtungen des Landes und der Kommunen die Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention umsetzen sollen“, sagte der Minister. Mit dem Gesetz wolle die Landesregierung den modernen Behinderungsbegriff der UN-Behinderten­rechtskonvention (UN-BRK) im Landesrecht wie auch in den Köpfen verankern: „Von Menschen mit Behinderungen wird nicht länger verlangt, sich an eine ‚Normgesellschaft’ anzupassen, also sich zu integrieren“, sagte Schneider. „Inklusion heißt, dass die soziale und physische Umwelt so gestaltet wird, dass alle Menschen ohne besondere Anpassungsleistungen in einem inklusiven Gemeinwesen zusammenleben können.“
 
Der Gesetzentwurf wird jetzt in den nordrhein-westfälischen Landtag eingebracht. Zuvor war eine Verbändeanhörung durchgeführt worden, an der rund 200 Organisationen beteiligt waren und ca. 40 Stellungnahmen abgegeben haben. Nach den Stellungnahmen der Verbände und Selbsthilfeorganisationen der Menschen mit Behinderungen ist der Wortlaut des Gesetzes noch stärker an die Begrifflichkeiten der UN-BRK angepasst worden. Zudem wird nun eine unabhängige und überörtliche Monitoringstelle beim Deutschen Institut für Menschenrechte in Berlin eingerichtet. Diese soll die Durchführung der Behindertenrechtskonvention in NRW überwachen.
 

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