Minister Schmeltzer: Wichtige Anstöße für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen

Sozialminister dankt dem Inklusionsbeirat NRW für seine Arbeit

30. März 2017

Sozialminister Rainer Schmeltzer hat dem Inklusionsbeirat NRW für die geleistete Arbeit seit 2012 gedankt. „Der Beirat ist das zentrale Beratungsgremium der Landesregierung in allen Fragen der Inklusionspolitik für Menschen mit Behinderungen geworden und hat viele gute Anstöße gegeben“, sagte Schmeltzer.

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Sozialminister Rainer Schmeltzer hat dem Inklusionsbeirat NRW für die geleistete Arbeit seit 2012 gedankt: „Der Beirat ist das zentrale Beratungsgremium der Landesregierung in allen Fragen der Inklusionspolitik für Menschen mit Behinderungen geworden und hat viele gute Anstöße gegeben“, sagte Schmeltzer in Krefeld bei der letzten Sitzung des Beirats in dieser Legislaturperiode.
 
„So haben wir als Landesregierung unter anderem in diesem Jahr ein Maßnahmenpaket von 2,7 Millionen Euro geschnürt, mit dem wir Gebärdensprachdolmetscher und Gebärdensprachdozenten sowie Schriftdolmetscher ausbilden“ so Minister Schmeltzer. „Damit können wir für die Zukunft Menschen mit Hörbeeinträchtigungen die von ihnen benötigte Unterstützung bei der Kommunikation und damit die Teilhabe an der Gesellschaft gewährleisten. Für taubblinde Menschen wird mit der Qualifizierung weiterer Taubblindenassistenten das Unterstützungsangebot weiter ausgebaut und die bundesweit führende Rolle Nordrhein-Westfalens in diesem Bereich unterstrichen.“
 
Auch bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in NRW werde der Inklusionsbeirat zentraler Ansprechpartner für die Landesregierung sein. „Bereits im Gesetzgebungsverfahren hat die Landesregierung wertvolle und wichtige Hinweise erhalten, die in die Beratungen des Bundesrates eingebracht wurden“, sagte Schmeltzer.
 
Jetzt sei auf Landesebene unter anderem die Frage zu entscheiden, welche Aufgaben Landschaftsverbände, Kommunen, freie Wohlfahrtspflege und die Organisationen und Verbände der Menschen mit Behinderungen bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes übernehmen sollen. Minister Schmeltzer sagte: „Auch um dies zu klären und zu regeln, brauchen wir die Erfahrungen und den Sachverstand der Mitglieder des Inklusionsbeirates.“
 
Der bundesweit einzigartige Inklusionsbeirat wurde 2012 eingerichtet. „Er gibt den Verbänden der Menschen mit Behinderungen eine gewichtige Stimme in der Landespolitik und gewährleistet, dass sie in allen sie betreffenden Fragen gehört werden“, sagte Schmeltzer. „Hier reden wir auf Augenhöhe miteinander – eine wichtige Forderung der UN-Behinderten­rechtskonvention, die wir in NRW sehr ernst nehmen.“
 
Im Inklusionsbeirat sind mehr als 40 Organisationen vertreten, die Einfluss auf die Lebensbedingungen von Menschen mit Behinderungen haben. Darunter die Verbände und Organisationen auf Landesebene, die Interessen der Menschen mit Behinderungen vertreten, die Verbände und Organisationen, die Leistungen für Menschen mit Behinderungen erbringen, die Beauftragte der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen, Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung sowie ständig beratende Expertinnen und Experten. Sechs Fachbeiräte leisten Zuarbeit zu den Themenfeldern Barrierefreiheit, Bildung, Arbeit und Qualifizierung, Gesundheit, Kindheit und Jugend sowie Partizipation. Der Inklusionsbeirat tagt in der Regel ein- bis zweimal im Jahr. Die Geschäftsstelle des Beirats ist beim Sozialministerium angesiedelt.
 
In Nordrhein-Westfalen leben rund 2,8 Millionen Menschen mit Behinderungen, davon 1,9 Millionen mit Schwerbehinderungen.
 

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