Minister Schmeltzer: Couragierte und freche Aktionen von Menschen mit Behinderung gesucht

Fristverlängerung: Bewerbungen für den Inklusionspreis NRW noch bis zum 15. April möglich

21. März 2016
Das Bild zeigt stilisiert drei bunte Strichmännchen, die sich umarmen.

Letzter Aufruf und Fristverlängerung für den Inklusionspreis NRW: Noch bis zum 15. April 2016 werden Bewerbungen für den Landespreis entgegen genommen, mit dem die besten und nachhaltigsten Ansätze für die Inklusion von Menschen mit Behinderung prämiert werden.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Letzter Aufruf und Fristverlängerung für den Inklusionspreis NRW: Noch bis zum 15. April 2016 werden Bewerbungen für den Landespreis entgegen genommen, mit dem die besten und nachhaltigsten Ansätze für die Inklusion von Menschen mit Behinderung prämiert werden. Sozialminister Rainer Schmeltzer will vor allem Selbsthilfegruppen aus der Behindertenszene ermutigen, ihr Engagement selbstbewusst vorzustellen: „Es sind nicht nur die Hochglanzprojekte, auf die die Jury achten wird. Auch couragierte und freche Aktionen der Menschen mit Behinderung selbst werden berücksichtigt.“
 
Der Aufwand für die Bewerbung sei überschaubar und auch für ehrenamtlich Tätige gut zu meistern, so Schmeltzer weiter. Außerdem habe das Ministerium die Bewerbungsfrist um zwei Wochen verlängert, damit Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler trotz der Osterferien noch genügend Zeit haben, ihre Bewerbung auf den Weg zu bringen.
 
Der Inklusionspreis soll gelungene Beispiele inklusiver Praxis bekannt machen und die große Vielfalt der Aktivitäten im Land aufzeigen. Neben den drei Hauptpreisen in der Kategorie „Barrieren abbauen - Zugänge schaffen“ (1. Preis 5.000 Euro, 2. Preis 4.000 Euro, 3. Preis 3.000 Euro) gibt es vier jeweils mit 3.000 Euro dotierte Fachpreise in den Kategorien „Arbeit und Qualifizierung“, „Schulische und außerschulische Bildung und Erziehung“, „Freizeit, Kultur und Sport“ sowie „Partizipation“. Die Jury besteht mehrheitlich aus Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenselbsthilfe, daneben wirken Vertreterinnen und Vertreter der Gewerkschaften, der Arbeitgeber und die Landesbehindertenbeauftragte in der Jury mit.
 
Bewerben können sich Vereine, Initiativen, Netzwerke, Selbsthilfegruppen, Kirchen, freie und öffentliche Träger, Unternehmen, Verbände, Bildungseinrichtungen, Kindergärten und Schulklassen aus NRW, die sich das Thema Inklusion auf ihre Fahnen geschrieben haben. Bewerbungen sind ausschließlich über ein Online-Verfahren möglich. Die Preisverleihung findet am 1. Juli 2016 in Düsseldorf statt.
 

Weitere Informationen

Wissenwertes zum Online-Bewerbungsverfahren und weitere Informationen zum Inklusionspreis finden Sie unter www.mags.nrw/inklusionspreis

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