Minister Remmel: Tiere sind keine Abfallprodukte

NRW will Verbot des Tötens von Eintagsküken erreichen - Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht

4. August 2016

Verbraucherschutz- und Landwirtschaftsminister Johannes Remmel wirft Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt im Streit um das Töten männlicher Eintagsküken eine Verzögerungstaktik zu Lasten des Tierschutzes vor.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Verbraucherschutz- und Landwirtschaftsminister Johannes Remmel wirft Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt im Streit um das Töten männlicher Eintagsküken eine Verzögerungstaktik zu Lasten des Tierschutzes vor. „Auch 14 Jahre nach der Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz ist es weiterhin möglich, tierschutzwidrige Praktiken wie das Schreddern oder Vergasen von jährlich 48 Millionen Küken durchzuführen. Tiere sind aber keine Abfallprodukte, die nur wegen der Gewinnmaximierung getötet werden dürfen“, sagte Minister Remmel. „Das Schreddern und Töten von Tieren hat gesellschaftlich und politisch keine Akzeptanz. Auch die Mehrheit der Länder hat im Bundesrat für ein Verbot dieser grausamen Praxis votiert. Der Bundeslandwirtschaftsminister hingegen versteckt sich weiter hinter wohlfeilen, teuren und langwierigen Forschungsvorhaben. Minister Schmidt will offenbar diese Tötungspraxis bis zum Ende seiner Amtszeit aussitzen. Das werden wir nicht akzeptieren“, kritisierte Minister Remmel. Das Land wird daher weiter versuchen, über den Gerichtsweg ein Verbot der tierschutzwidrigen Praxis zu erreichen und wird deshalb eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster einreichen und notfalls danach vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen.

Bereits im September 2013 ist NRW als erstes Bundesland gegen die gängige Praxis in der Legehennen-Aufzucht vorgegangen. Im Herbst 2013 wurden die Kreisordnungsbehörden per Erlass angewiesen, den Brütereien in NRW das Töten der männlichen Eintagsküken als tierschutzwidrig zu untersagen. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Münster, der sich das nordrhein-westfälische Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium angeschlossen hat, liegt für das Töten der Küken kein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes vor und ist damit strafbar. Dieser Rechtsauffassung schloss sich im Frühjahr 2016 anlässlich weiterer Strafanzeigen auch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm an.

Gegen die Untersagungsverfügungen der Kreisordnungsbehörden auf Grund des Ministeriumserlasses haben landesweit elf Brütereien geklagt. In zweiter Instanz hat das Oberverwaltungsgericht NRW in Münster in zwei Urteilen vom 20. Mai 2016 (Aktenzeichen 20 A 488/15; 20 A 530/15) die Entscheidungen des Verwaltungsberichtes Minden bestätigt. Die Tötung von männlichen Eintagsküken sei nicht zu beanstanden, da es an einer bundesgesetzlichen Verbotsregelung fehle. Die Revision gegen die Urteile wurde nicht zugelassen. Gegen die Nichtzulassung der Revision haben beide Kreise auf Veranlassung des Ministeriums nun Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Minister Remmel: „Die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Münster bieten nach unserer Auffassung mehrere Anknüpfungspunkte, die das Einlegen von Nichtzulassungsbeschwerden rechtfertigen. Folgt das Oberverwaltungsgericht der Beschwerde nicht, dann werden wir vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Unser Ziel ist weiterhin ein Grundsatzurteil zugunsten des Tierschutzes in Deutschland zu erreichen.“

In Deutschland werden in der Legehennen-Produktion jedes Jahr 48 Millionen männliche Küken aus Gründen der Gewinnmaximierung direkt nach dem Schlüpfen getötet. Ihre Aufzucht ist aus Sicht der Brütereien unwirtschaftlich, denn sie können keine Eier legen und setzen weniger und langsamer Fleisch an als die in der Hühnermast verwendeten Tiere.

Remmel: Bundesregierung muss Blockadehaltung aufgeben

Minister Remmel fordert den Bundeslandwirtschaftsminister auf, seine Blockadehaltung in dieser Frage aufzugeben: „Die Gerichte haben ganz klar das Versäumnis der Bundesregierung angemahnt: Es fehlt immer noch eine gesetzliche Grundlage im Tierschutzgesetz, damit die Länder den in der Verfassung verankerten Tierschutz auch durchsetzen können.“

Eine entsprechende Initiative zur Änderung des Tierschutzgesetzes hat die Landesregierung NRW bereits im vergangenen Jahr in den Bundesrat eingebracht. Sie liegt inzwischen dem Bundestag vor. „Es kann nicht sein, dass wirtschaftliche Interessen höher gewichten werden, als das Leben von Millionen Tieren“, sagte Minister Remmel.

Weitere Informationen:

Statement von Minister Remmel im WebClip: www.youtube.com.

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