Minister Laumann: Bei Feuerwerk ist Vorsicht geboten

Arbeits- und Gesundheitsministerium informiert zum korrekten Umgang mit Raketen, Böllern und Co.

28. Dezember 2022
phb Feuerwerkskörper

Nach zwei Jahren Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk bietet der Handel in Nordrhein-Westfalen vom 29. bis zum 31. Dezember wieder Feuerwerksraketen, Böller und Batterien an. Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann rät zu einem vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Nach zwei Jahren Verkaufsverbot von Silvesterfeuerwerk bietet der Handel in Nordrhein-Westfalen vom 29. bis zum 31. Dezember wieder Feuerwerksraketen, Böller und Batterien an. Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann rät zu einem vorsichtigen Umgang mit Feuerwerk: „Jedes Jahr kommt es an Silvester zu schweren Unfällen, bei denen Menschen Augenlicht, Hörvermögen oder Gliedmaßen verlieren. Achten Sie beim Entzünden von Pyrotechnik auf Ihre eigene Sicherheit und die Ihrer Mitmenschen. Jeder kann hier seinen persönlichen Beitrag leisten, das ohnehin gestresste Gesundheitswesen nicht unnötig weiter zu belasten. Es ist besonders entscheidend, nur geprüftes Feuerwerk zu benutzen. Illegale Böller und Raketen sind eine Gefahr für Leib und Leben, da sie oft zu viel Explosivstoff enthalten oder erhebliche Verarbeitungsmängel aufweisen. Ich wünsche Ihnen einen ausgelassenen und sicheren Rutsch ins neue Jahr.“

Die Experten der Arbeitsschutzverwaltung der Bezirksregierungen kontrollieren auch in diesem Jahr bereits vor dem offiziellen Verkaufsstart, ob im Handel illegales Feuerwerk angeboten wird. Weitere intensive Kontrollen erfolgen während der offiziellen Verkaufstage. Dabei überprüfen sie auch die korrekte Lagerung, die sichere Gestaltung der Verkaufsräume (Notausgänge, Brandschutz) und die Einhaltung der Abgabebestimmungen.

Sicherheitstipps für ein unbeschwertes Neujahrsfest

  • Verbraucherinnen und Verbraucher können geprüftes und zugelassenes Feuerwerk unter anderem am CE-Kennzeichen und der Kennnummer der Prüfstelle erkennen. Fehlen diese Kennzeichen, handelt es sich um nicht geprüftes, illegales Feuerwerk. Weitere Informationen zur Kennzeichnung hat die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung zusammengestellt (https://www.bam.de/Content/DE/Standardartikel/Aktuelles/Themenseiten/Silvester/silvester-geprueftes-feuerwerk.html).
  • Der Kauf im namhaften Einzelhandel gibt zusätzliche Sicherheit.
  • Für das Silvesterfeuerwerk werden Feuerwerkskörper der Kategorie F2 und der Kategorie F1 angeboten. Feuerwerkskörper der Kategorie F2 wie Raketen, Batterien und Böller dürfen nur an Erwachsene verkauft und nur von Erwachsenen abgebrannt werden.
  • Vor der Nutzung von Feuerwerk sollte man unbedingt die Gebrauchsanleitung lesen und die Warnhinweise beachten. So ist zum Beispiel bei Feuerwerk der Kategorie F2 in der Regel ein Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern einzuhalten. Zudem gilt:
    • Böller nach dem Anzünden sofort wegwerfen  
    • Sich nach dem Zünden von Raketen und Fontänen schnell entfernen
    • Bei Raketen auf eine sichere „Abschussrampe“ achten
    • Raketen und Fontänen nie unter Vordächern, Bäumen etc. zünden
    • „Blindgänger“ nie erneut zünden – am besten mit Wasser übergießen
    • Keine Basteleien mit Feuerwerkskörpern – dies ist eine häufige Unfallursache   
    • Fenster und Türen geschlossen halten, damit angezündete Feuerwerkskörper nicht in das Gebäude gelangen können
    • Haustiere in einen möglichst ruhigen Raum bringen

Hintergrund:

Wie wichtig die Kontrollen der Verkaufsstellen durch die Arbeitsschützer sind, zeigen die Ergebnisse der letzten Jahre: Im Vorpandemiejahr 2019 haben die Bezirksregierungen 1.650 Betriebe kontrolliert und dabei insgesamt mehr als 370 Verstöße festgestellt. Es wurden 64 Bußgeldverfahren und elf Strafverfahren wegen Überschreitung der zulässigen Höchstlagermengen eingeleitet. Ein Produkt wies so gravierende Mängel auf, dass es vom Markt genommen werden musste.

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