25 Millionen Euro für kleine Geburtshilfen in Nordrhein-Westfalen
Minister Laumann: Wir setzen die Bundeszuschüsse gezielt dort ein, wo sie für den Erhalt der flächendeckenden Geburtshilfe gebraucht werden

Zur Unterstützung beim Betrieb ihrer Geburtshilfen erhalten 69 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen insgesamt rund 25 Millionen Euro.
Zur Unterstützung beim Betrieb ihrer Geburtshilfen erhalten 69 Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen insgesamt rund 25 Millionen Euro. Der Bund stellt diese Mittel als Überbrückungsfinanzierung bis zum Greifen der bundesweiten Krankenhausreform und der Einführung von Vorhaltebudgets zur Verfügung. Das Land Nordrhein-Westfalen hat bei der diesjährigen Förderrunde erstmals festgelegt, dass ausschließlich Krankenhäuser mit einer vergleichsweise niedrigen Zahl von Geburten diesen Zuschuss zur Finanzierung ihrer Betriebskosten erhalten. Dadurch unterstützt das Land kleinere Geburtshilfen mit bis zu 1.100 Geburten pro Jahr, die für die flächendeckende Versorgung in Nordrhein-Westfalen gebraucht werden.
„Das flächendeckende Netz von Geburtshilfen in Nordrhein-Westfalen ermöglicht eine sehr gute Versorgung von Schwangeren und Babys rund um die Geburt. Wir sind froh über jedes Krankenhaus, das eine Geburtsstation betreibt. In der neuen Krankenhausplanung haben wir daher alle Anträge für diese Leistungsgruppe bewilligt, die die Mindestkriterien erfüllt haben und bei denen die Träger nicht von vornherein angezeigt haben, dass sie eine Geburtshilfe schließen wollen. Aufgrund der hohen Vorhaltekosten sind gerade kleine Geburtshilfen häufig unterfinanziert, was den Betrieb für die Träger schwierig macht. Dabei muss allen klar sein: Die flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfen ist unerlässlich. Alle Beteiligten müssen daran arbeiten, Schließungen so gut es geht zu vermeiden. Mit der Förderentscheidung wollen wir nochmals ein deutliches Zeichen für die kleineren Standorte setzen und sie stärken”, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Alle 69 Kliniken, die im Jahr 2023 bis zu 1.100 Geburten durchgeführt haben, erhalten einen Zuschuss. Somit profitieren von den aktuell 125 Kliniken, die eine Geburtshilfe betreiben, 69 Kliniken von den Fördermitteln. Für die Höhe der zugeteilten Fördermittel war die Anzahl der Geburten das wesentliche Kriterium. Der Großteil der Mittel – rund 22 Millionen Euro – wurde ausschließlich anhand dieses Kriteriums verteilt. Die restlichen Mittel wurden zusätzlich anhand weiterer Kriterien, zum Beispiel mit Blick darauf, ob sie auch eine Fachabteilung für Pädiatrie oder Neonatologie unterhalten, an diese Kliniken vergeben. Im Schnitt bekommt jedes der 69 ausgewählten Krankenhäuser Fördermittel in Höhe von rund 365.000 Euro. Die Krankenhäuser mussten sich nicht bewerben, um eine Förderung zu erhalten.
Minister Laumann weiter: „Es ist gut, dass der Bund diese Überbrückungsfinanzierung bis zur Umsetzung seiner Krankenhausreform gewährt. Grundsätzlich verdeutlicht die bundesweit rückläufige Zahl der geburtshilflichen Abteilungen aber, dass es dringend notwendig ist, dass der Bund die Betriebskosten so regelt, dass sie auskömmlich finanziert werden.”
Hintergrund
Im Rahmen der dualen Krankenhausfinanzierung tragen die Krankenkassen die Betriebskosten und die Länder die Investitionskosten der Krankenhäuser. Bundesweit werden von den Krankenkassen seit 2023 jährlich 120 Millionen Euro als Überbrückungsfinanzierung der Betriebskosten für Geburtshilfen zur Verfügung gestellt. Auf Nordrhein-Westfalen entfallen davon rund 25 Millionen Euro pro Jahr. 2023 und 2024 wurden damit 38 Krankenhäuser gefördert. Bei diesen Förderrunden sind Geburtskliniken gefördert worden, bei deren Schließung Frauen im Alter zwischen 15 bis 49 Jahren länger als 40 Minuten mit dem Auto bis zur nächsten Geburtskliniken hätten fahren müssen.
Der Großteil der Regelungen der neuen Krankenhausplanung, inklusive der Leistungsgruppe Geburtshilfe, ist am 1. April 2025 landesweit in Kraft getreten. Bei der Leistungsgruppe Geburten wurden grundsätzlich alle Antragsteller berücksichtigt, soweit die Mindestkriterien erfüllt werden und keine Schließung von Seiten des Trägers beabsichtigt war (133 Anträge / 126 Zuweisungen).