Minister Laumann begrüßt Beschluss des Bundesrates zur Einführung der Widerspruchslösung bei Organspenden
Minister Laumann: Mit der Widerspruchslösung können wir Leben retten und die zermürbende Wartezeit verkürzen
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann begrüßt die Entschließung des Bundesrats zur Einführung der Widerspruchslösung im Transplantationsrecht.
NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann begrüßt die Entschließung des Bundesrats zur Einführung der Widerspruchslösung im Transplantationsrecht. Damit fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, dem Bundestag einen Gesetzentwurf zuzuleiten, der vorsieht, die Widerspruchslösung in das Transplantationsgesetz als Grundlage für die Zulässigkeit der Organentnahme aufzunehmen. Nordrhein-Westfalen hatte gemeinsam mit Baden-Württemberg und Hessen die Entschließung in den Bundesrat eingebracht mit dem Ziel, dass sich der Bundestag erneut mit der Widerspruchslösung befasst. Ein erster Vorstoß scheiterte 2020 im Parlament. Mit der Einführung der Widerspruchslösung würden alle Bürgerinnen und Bürger, die zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprechen, als potenzielle Organspender betrachtet. Aktuell kommt als Organspender nur infrage, wer einer Spende aktiv zustimmt.
“Ich freue mich sehr, dass unser Entschließungsantrag im Bundesrat erfolgreich war. Das Parlament muss sich wieder mit dem Thema Widerspruchslösung beschäftigen, denn hier haben wir eine Frage, bei der es wortwörtlich um Leben und Tod geht. Denn trotz intensiver und langjähriger Informationskampagnen durch den Bund und die Länder stagniert die Zahl der Organspenden auf niedrigem Niveau, während über 8.500 Menschen in Deutschland händeringend auf ein lebensrettendes Organ warten. Wie es aktuell ist, kann es also nicht bleiben. Auch aufgrund zahlreicher persönlicher Austausche mit Betroffenen ist mir die Einführung der Widerspruchslösung ein Herzensanliegen. Mit ihr können wir die Zahl der Organspenden erhöhen, Leben retten und die zermürbende Wartezeit verkürzen”, so Laumann.
Auch bei der Widerspruchslösung bleibt die Entscheidung für oder gegen Organspende jedem selbst überlassen. Der große Unterschied ist, dass bei der Widerspruchslösung die Organspende, also die Option, die Menschenleben rettet, vom Sonder- zum Normalfall wird. Laumann: “Ich erwarte nun, dass die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zügig einen Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung vorlegt und sich der Bundestag damit schnellstmöglich befasst. Das wünschen im Übrigen auch unsere europäischen Nachbarn. Denn dort ist vielerorts bereits die Widerspruchslösung erfolgreich etabliert, mit der Folge, dass es dort steigende Zahlen bei Organspenden gibt. Von diesen profitiert über das europäische System zur Verteilung von Spenderorganen Eurotransplant auch Deutschland.”
Zum Hintergrund:
Bundesweit warten derzeit rund 8.500 Menschen auf eine Organspende. Im Vergleich dazu wurden letztes Jahr in Deutschland nur 2.662 Organe gespendet.
In der Bevölkerung gibt es eine hohe Bereitschaft, nach dem Tod Organe zu spenden: Repräsentative Befragungen zeigen, dass rund 80 Prozent der Bevölkerung der Organspende positiv gegenübersteht. Allerdings hat nur ein Drittel der Bevölkerung tatsächlich einen Organspendeausweis ausgefüllt, der aber nach aktueller Rechtslage für eine Spende nötig ist.
Als Teil des Eurotransplant-Verbundes, in dem Organspenden aus acht Staaten an passende Empfängerinnen und Empfänger vermittelt werden, bekommt Deutschland seit Jahren mehr Spenden, als von hier einfließen. Die Erfahrungen des Großteils der Partner aus dem Eurotransplant-Verbundes und weiterer europäischer Nachbarländer zeigen, dass die Einführung der Widerspruchslösung zu mehr Organspenden führt.
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