Mehr Planungssicherheit für Landwirte nötig: Ministerin Gorißen spricht im Bundesrat zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
In ihrer Rede vor dem Bundesrat wies Ministerin Gorißen darauf hin, dass Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit weiteren Bundesländern wiederholt den Bund darum gebeten hat, bei der Tierhaltungskennzeichnung sowie bei Stallumbauerleichterungen weitere Nachbesserungen vorzunehmen.
Der Bundesrat hat am Freitag, 7. Juli 2023, über ein Gesetzespaket zum Umbau der Nutztierhaltung beraten: Mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz führt der Bund ein verpflichtendes staatliches Label für Schweinefleisch ein, das künftig Verbraucherinnen und Verbraucher darüber informieren soll, aus welcher Haltungsform das Tier stammt. In ihrer Rede vor dem Bundesrat wies Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen darauf hin, dass Nordrhein-Westfalen gemeinsam mit weiteren Bundesländern wiederholt den Bund darum gebeten hat, bei der Tierhaltungskennzeichnung sowie bei Stallumbauerleichterungen weitere Nachbesserungen vorzunehmen.
Ministerin Silke Gorißen: „Nordrhein-Westfalen unterstützt den Umbau der Nutztierhaltung, um unsere Landwirtschaft nachhaltiger aufzustellen. Dies funktioniert jedoch nur gemeinsam mit Landwirtinnen und Landwirten. Wir brauchen ausreichende Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten und Planungssicherheit. Sonst kommt es schnell zu einem Abbau in den landwirtschaftlichen Betrieben. Ein Bestandsabbau hätte erhebliche Auswirkungen nicht nur für die Branche und die dort tätigen Menschen, sondern auch für unsere Ernährungssicherheit.“
Ministerin Gorißen weiter: „Das vorgelegte Bundesprogramm zur Förderung des Umbaus der Nutztierhaltung ist mit einer Milliarde Euro viel zu niedrig ausgestattet. Deshalb wird der Bund weiterhin gebeten, ein langfristiges Finanzierungskonzept vorzulegen. Ohne ausreichende Förderzeiträume, praktikable Förderkriterien und eine auskömmliche Förderhöhe fehlt die notwendige Planungssicherheit und damit Anreize für unsere Nutztierhalter, den Um- und Neubau von Ställen anzugehen.“
Der Bundesrat bittet in einer vom Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium Nordrhein-Westfalen initiierten Entschließung die Bundesregierung darum, eine umfassendere Tierhaltungskennzeichnung auf den Weg zu bringen.
Die Kennzeichnung wird dem Verbraucher bisher lediglich auf frischem Schweinefleisch zur Verfügung stehen und das auch nur im Supermarkt, beim Metzger oder im Internet, nicht aber im Restaurant, der Kantine, bei Convenience-Produkten oder Wurstwaren. Gerade die Außer-Haus-Verpflegung nimmt immer größeren Raum in der täglichen Versorgung mit Lebensmitteln ein und muss daher ebenfalls mitberücksichtigt werden, auch um eine entsprechende Akzeptanz bei Verbraucherinnen und Verbrauchern zu erreichen.
In der Entschließung wird zudem gefordert, die Haltungskennzeichnung auch auf andere Produktionsstufen auszuweiten. Denn ist es wichtig, dass die Konsumenten auch Informationen über die Unterbringung beziehungsweise Haltung des Tieres über den gesamten Lebensweg bekommen können, nicht nur über einen bestimmten Lebensabschnitt der Mast. Wer Fleisch kauft und Wert auf eine gute Qualität des Lebensmittels legt, möchte wissen, wie das Tier insgesamt gelebt hat.
Außerdem stimmte der Bundesrat am 7. Juli im Bundesrat auch über eine Verordnung der Bundesregierung zu Anpassungen in Bezug auf die Haltung von Tieren in Frischluftställen ab. Hierfür gab es in der Länderkammer keine Mehrheit. Ministerin Silke Gorißen: „Über Monate haben wir zusammen mit weiteren Bundesländern auf Änderungsbedarf bei den Bundesplänen zum Umbau der Tierhaltung hingewiesen. Auch Betriebe, die nach aktuell geltendem Recht tierschutzkonform arbeiten, müssen weiter bestehen können und die Chance erhalten, ihre Betriebe dem Wandel der Nutztierhaltung anzupassen.“
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