Landesregierung fördert den Aufbau von Humanmilchbanken mit rund 500.000 Euro
Minister Laumann: Wir stärken die Versorgung von Frühgeborenen mit lebenswichtiger Humanmilch
Das Gesundheitsministerium fördert im Jahr 2024 den Aufbau von Humanmilchbanken in den nordrhein-westfälischen Perinatalzentren der Versorgungsstufe 1, also den Klinikeinheiten, die die kleinsten Frühgeborenen versorgen, mit rund 500.000 Euro.
Das Gesundheitsministerium fördert im Jahr 2024 den Aufbau von Humanmilchbanken in den nordrhein-westfälischen Perinatalzentren der Versorgungsstufe 1, also den Klinikeinheiten, die die kleinsten Frühgeborenen versorgen, mit rund 500.000 Euro. Humanmilch ist für die Gesundheit und Lebensqualität von frühgeborenen Kindern entscheidend. Aufgrund der vorzeitigen Geburt können die Kinder jedoch oft nicht oder nicht vollständig mit der Milch der eigenen Mutter ernährt werden. Über Humanmilchbanken, in denen die Milch der eigenen Mutter oder von Spenderinnen gelagert, aufbereitet und für die Ernährung der Frühgeborenen zur Verfügung gestellt wird, kann eine zuverlässige Versorgung gewährleistet werden. Gefördert werden Investitionen in die Räumlichkeiten und die Ausstattung der Humanmilchbanken wie zum Beispiel Kühlschränke oder elektrische Milchpumpen. Die Förderung kann ab sofort und bis zum 30. Juni 2024 beantragt werden.
„Sehr kleine Frühgeborene sind besonders verletzliche Patientinnen und Patienten. Ihre optimale gesundheitliche Versorgung ist von äußerster Wichtigkeit und liegt mir sehr am Herzen. Die Wissenschaft ist hier eindeutig: Dass Frühgeborene mit Humanmilch ernährt werden, ist für ihre Gesundheit und Entwicklung maßgeblich – in manchen Fällen sogar überlebenswichtig. Mit der Förderung tragen wir dazu bei, dass mehr Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen Humanmilchbanken einrichten können und verbessern damit die Versorgung der Kleinsten der Kleinen bedeutend“, erklärte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Krankenhäuser, die ein Perinatalzentrum des Levels 1 gemäß den Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vorhalten, können eine Förderung erhalten. Sie müssen außerdem bei Umsetzung des Krankenhausplanes 2022 die Voraussetzung für die Leistungsgruppe „22.2 Perinatalzentrum Level 1“ sowie die damit einhergehende Mindestfallzahl erfüllen. Der Aufbau der Humanmilchbank wird mit bis zu 60.000 Euro je Klinik gefördert.
Aktuell verfügen von rund 40 Perinatalzentren der Versorgungsstufe 1 in Nordrhein-Westfalen sechs über eine Humanmilchbank.
Hintergrund
Humanmilch fördert die geistige und körperliche Entwicklung von Frühgeborenen und schützt sie vor lebensbedrohlichen Komplikationen wie der nekrotisierenden Enterokolitis, einer schweren Erkrankung des Darms.
Die Perinatalzentren der Versorgungsstufe 1 (Level 1) versorgen nach den Vorgaben des G-BA Frühgeborene mit einem geschätzten Geburtsgewicht unter 1250 Gramm oder Frühgeborene, die nach weniger als 29 Wochen Schwangerschaft geboren werden.
Kliniken können die Förderung nutzen, um die Investitionen zu tätigen, die für den Aufbau einer Humanmilchbank notwendig sind. Neben den Gegenständen, die zur Ausstattung einer Humanmilchbank gehören, können das auch bauliche Veränderungen an den Räumlichkeiten sein.
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