Krankenhaustransparenzgesetz des Bundes verfehlt in der jetzigen Form sein Ziel
Bundesländer fordern eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes und schalten den Vermittlungsausschuss ein
Das Krankenhaustransparenzgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit sieht vor, dass künftig zur Information der Bevölkerung und Aufklärung von Patientinnen und Patienten aktuelle Daten über die Leistungen und Qualität der Krankenhäuser in Deutschland in einem Online-Vergleichsportal veröffentlicht werden.
Das Krankenhaustransparenzgesetz des Bundesministeriums für Gesundheit sieht vor, dass künftig zur Information der Bevölkerung und Aufklärung von Patientinnen und Patienten aktuelle Daten über die Leistungen und Qualität der Krankenhäuser in Deutschland in einem Online-Vergleichsportal veröffentlicht werden. Die Bundesländer haben am Freitag, 24. November 2023, im Bundesrat eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes gefordert und den Vermittlungsausschuss angerufen.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann: „Ich bin ganz klar für mehr Transparenz in der Krankenhausversorgung. Jede Patientin und jeder Patient soll sich ohne großen Aufwand leicht verständliche Informationen über Leistungen von Krankenhäusern und die Qualität einholen können. Das Anliegen des Bundesgesundheitsministers ist daher richtig. Gut gedacht ist aber bisher noch nicht gut gemacht. Das Transparenzgesetz würde in seiner jetzigen Form mit den Meldepflichten der Krankenhäuser unnötige Doppelstrukturen und einen zusätzlichen hohen Bürokratieaufwand verursachen. Für die Bürgerinnen und Bürger würde es zum aktuellen Zeitpunkt zudem weniger statt mehr Transparenz bedeuten.“
Denn: Derzeit wird im Rahmen der Krankenhausreform zwischen Bund und Ländern eine neue Finanzierungssystematik mit Vorhaltepauschalen erarbeitet. Dabei sollen Leistungsgruppen gelten und zu Grunde gelegt werden. In Nordrhein-Westfalen werden diese Leistungsgruppen den Krankenhäusern bis Ende 2024 zugewiesen. Bevor allerdings die Länder die Chance haben, diese Leistungsgruppen selbst zuzuweisen, nähme das Transparenzgesetz in 2024 eine eigenständige Zuweisung abweichender Leistungsgruppen vor. Dies würde nicht nur den Versuch eines Eingriffs in die Planungshoheit der Länder darstellen, sondern auch zu weniger Transparenz für die Patientinnen und Patienten führen.
„Der Bund würde Krankenhäusern parallel Leistungsgruppen zuordnen, während das Land in den stattfindenden Planungsverfahren gegebenenfalls zu abweichenden Ergebnissen kommt. Im Transparenzregister könnten so Leistungen, die die Länder einem Krankenhaus zuweisen, nicht vollständig oder fälschlich enthalten sein. Erst wenn die Länder den Krankenhäusern rechtsverbindlich Leistungsgruppen zugewiesen haben, kann man auch ein belastbares Transparenzregister aufsetzen“, erklärt Minister Laumann.
Vertreterinnen und Vertreter von Bundestag und Bundesrat werden nun im Vermittlungsausschuss an einer Einigung arbeiten.
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