Gutachten empfiehlt grundlegende Reform der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen
Minister Laumann: Mit mehr Leistungs- und Bedarfsorientierung hin zu einer besseren Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat in Düsseldorf das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten zur Analyse der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen vorgestellt.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat heute in Düsseldorf das von ihm in Auftrag gegebene Gutachten zur Analyse der Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Zentrales Ergebnis der Studie: In Nordrhein-Westfalen gibt es – mit einigen Ausnahmen – zwar eine nahezu flächendeckende Versorgung mit stationären Angeboten. Aber: Diese orientiert sich zu wenig an den tatsächlichen Bedarfen und der Behandlungsqualität. Das Gutachten empfiehlt daher eine grundlegende Reform der Krankenhausplanung: weg von der unzureichenden Beplanung von Bettenzahlen, hin zu einer detaillierten Ausweisung von Leistungsbereichen und Leistungsgruppen. Das Gutachten hat zudem in der Tendenz eine Überversorgung in den Ballungsgebieten, insbesondere der Rhein-Ruhr-Schiene, festgestellt. Daneben wurde teilweise eine Unterversorgung in ländlichen Regionen belegt.
„Mit dem Gutachten haben wir nun erstmals detaillierte Daten und Erkenntnisse, wie es um die Krankenhauslandschaft in Nordrhein-Westfalen aktuell bestellt ist. Die Ergebnisse sind eindeutig: Die bisherige Krankenhausplanung hat zu einer Fehlentwicklung in der Krankenhauslandschaft geführt – und die ist nicht im Sinne der Patientinnen und Patienten und der Krankenhäuser. Das wollen wir ändern. Darum stoßen wir die wohl größte Reform der nordrhein-westfälischen Krankenhauslandschaft seit Jahrzehnten an“, sagt Laumann.
Dies sei ein Bohren dicker Bretter, aber zwingend notwendig: „Wir wollen hier in Nordrhein-Westfalen mutig vorangehen. Wir wollen künftig Leistungsbereiche und Leistungsgruppen beplanen. Wir wollen die Krankenhauslandschaft so ausrichten, dass Patientinnen und Patienten unabhängig von ihrem jeweiligen Wohnort ein Krankenhaus innerhalb von 30 Minuten erreichen. Auf der anderen Seite brauchen wir auch Spezialisierungen und Konzentrationen. Das bedeutet im Klartext: Ich will mit einer neuen Krankenhausplanung eine bestmögliche Qualität in der stationären Versorgung erreichen. Es geht mir um eine sorgsame Neugestaltung der Krankenhauslandschaft mit Maß und Mitte.“
Die Zuteilung von Leistungen müsse dabei an Qualitätskriterien gekoppelt sein. „Ein Beispiel: Rund 53 Prozent aller Prothesen für Kniegelenke in Krankenhäusern werden mit weniger als 100 dieser Eingriffe pro Jahr gemacht. Das sind im Schnitt nicht mal zwei Operationen in der Woche. Wer mehr Fälle einer bestimmten Krankheit behandelt, bringt mehr Expertise und Erfahrung mit. Das bedeutet eine höhere Versorgungsqualität und letztendlich auch eine bessere Behandlung für die Patientinnen und Patienten. Und die muss an erster Stelle stehen“, so Laumann.
Der Gesundheitsminister verweist auf weitere zentrale Fakten, die das Gutachten zu Tage gebracht hat: Während die Fallzahlen in den Krankenhäusern von 2013 bis 2017 um 5,4 Prozent gestiegen sind, sank die durchschnittliche Verweildauer der somatischen Fälle um 5,6 Prozent – also die Anzahl der Tage, an denen ein Patient im Krankenhaus stationär behandelt wird. Durchschnittlich versorgt jeder der nordrhein-westfälischen Krankenhausstandorte mit somatischen Fachabteilungen circa 12.300 Patientinnen und Patienten und verfügt über 281 Betten. Allein die bislang beplanten Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie versorgen gemeinsam rund 64 Prozent aller stationären Fälle in Nordrhein-Westfalen.
Das Gutachten ist von der „PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH“ erstellt worden, die dabei von der „Lohfert & Lohfert AG“ sowie dem „Fachgebiet Management im Gesundheitswesen der Technischen Universität Berlin“ unterstützt wurden. Das insgesamt fast 900 Seiten starke Gutachten betrachtet die aktuelle stationäre Versorgungssituation in Nordrhein-Westfalen, identifiziert dabei für die jeweiligen medizinischen Bereiche und die unterschiedlichen Regionen des Landes Über-, Unter- und Fehlversorgungen und gibt eine Bedarfsprognose für die Zukunft sowie Handlungsempfehlungen für die zukünftige Krankenhausplanung. Die Ergebnisse des Gutachtens sollen nun die Diskussionsgrundlage sein für die Erstellung eines neuen Krankenhausplans für Nordrhein-Westfalen, der in den kommenden Monaten gemeinsam mit dem Landesausschuss Krankenhausplanung erarbeitet wird.
Das komplette Gutachten kann unter www.mags.nrw/krankenhausplanung abgerufen werden. Dort stehen auch ein Kurzgutachten sowie eine Kurzzusammenfassung zur Verfügung.
Kontakt
Pressekontakt
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Telefon: | 0211 855-3118 |
---|---|
E-Mail: | Presse [at] mags.nrw.de |