Gesundheitsministerium veröffentlicht Fördergrundsätze für die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung
Nordrhein-Westfalen stellt bis zum Jahr 2027 insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro für Strukturveränderungen zur Verfügung
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat im Ministerialblatt des Landes die Grundsätze veröffentlicht, nach denen die Krankenhäuser eine Förderung zur Umsetzung der neuen Krankenhausplanung beantragen können.
Die Reform der Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen schreitet weiter voran: Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat im Ministerialblatt des Landes die Grundsätze veröffentlicht, nach denen die Krankenhäuser eine Förderung zur Umsetzung der neuen Krankenhausplanung beantragen können. Die Fördergrundsätze sowie weitere wichtige Informationen wie etwa der Förderaufruf, die nötigen Antragsunterlagen und eine FAQ-Liste können auf der Internetseite des Ministeriums unter https://www.mags.nrw/foerderung-zur-umsetzung-des-krankenhausplans heruntergeladen werden. Interessierte Krankenhäuser können ihre Anträge voraussichtlich ab Ende Januar bis zum 2. April 2024 über ein Online-Portal bei der Bezirksregierung Münster digital einreichen.
„Wir stellen den Krankenhäusern für die Umsetzung des neuen Krankenhausplans und den damit zusammenhängenden Baumaßnahmen bis zum Jahr 2027 insgesamt rund 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit setzt die Landesregierung auch finanziell ein klares Signal. Es zeigt, wie wichtig der Prozess ist, unsere Krankenhäuser zu stärken und eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur zu gestalten“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Gefördert werden können Vorhaben, die mindestens eines der folgenden Förderkriterien erfüllen:
- Reduktion einer Über- oder Unterdeckung mit (teil-) stationären Versorgungsangeboten beziehungsweise Beseitigung einer Fehlallokation mit (teil-) stationären Versorgungsangeboten
- Bildung von Kooperationen oder Krankenhausverbünden sowie die Konzentration von Leistungsgruppen, Krankenhäusern und Betriebsstellen nach § 16 Absatz 1 Nummer 1 Krankenhausgestaltungsgesetz Nordrhein-Westfalen
Bei der Umsetzung der Maßnahme müssen Ausgaben in Höhe eines Drittels der bewilligten Mittel für Klimaanpassungsmaßnahmen verwendet werden. Die Klimaanpassungsmaßnahmen müssen dabei in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der neuen Krankenhausplanung stehen. Die Auszahlung der insgesamt 2,5 Milliarden Euro für die einzelnen Maßnahmen soll in den Jahren 2024 bis 2027 erfolgen.
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