Geflügelpest H5N8: Umweltministerium hebt Aufstallpflicht teilweise auf

Entwarnung kann noch nicht gegeben werden

3. Februar 2017
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Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat die Aufstallungsanordnung für diejenigen Gemeinden aufgehoben, in denen weniger als 300 Stück Geflügel pro Quadratkilometer gehalten werden. Die Ausbrüche der Vogelgrippe bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen haben sich bisher ausschließlich auf die Regionen mit bekannten Vogelrastgebieten oder mit einer höheren Geflügeldichte beschränkt.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Das NRW-Verbraucherschutzministerium hat die Aufstallungsanordnung für diejenigen Gemeinden aufgehoben, in denen weniger als 300 Stück Geflügel pro Quadratkilometer gehalten werden. Die Ausbrüche der Vogelgrippe bei Wildvögeln und in Hausgeflügelbeständen haben sich bisher ausschließlich auf die Regionen mit bekannten Vogelrastgebieten oder mit einer höheren Geflügeldichte beschränkt. Das Ministerium folgt damit der Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts, das eine risikobasierte und damit regional angepasste Vorgehensweise empfiehlt.

Die Umsetzung erfolgt durch die Kreise und kreisfreien Städte im Land, die durch besondere Umstände auch zu einer anderen Einschätzung kommen können. Das Ministerium rät deshalb den Geflügelhalterinnen und Geflügelhaltern, sich bei Fragen weiterhin an die zuständigen lokalen Ämter zu wenden, die auf ihren Internetseiten Informationen zur Geflügelpest und den in ihren Gebieten geltenden Regeln eingestellt haben.

Die Lockerung der Aufstallpflicht in Nordrhein-Westfalen dient zum einen dem Tierschutz, zum anderen ist sie auch eine Hilfe für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte. Alle Halterinnen und Halter sind im Umgang mit dem Geflügel aber nach wie vor zur größten Sorgfalt bei der Hygiene aufgerufen. Die täglich vor allem aus Nord- und Süddeutschland eingehenden Meldungen über neue Fälle bei Wildvögeln und auch Hausgeflügel zeigen, dass das Vogelgrippe-Virus immer noch stark aktiv ist. „Wir sind in NRW bisher noch einigermaßen glimpflich davongekommen“, so Minister Remmel, „aber wir dürfen in unseren Anstrengungen, das Virus von den Ställen fernzuhalten, nicht nachlassen.“

Um auch in den weiter bestehenden Aufstallungsgebieten die größte Not durch die für die Tiere ungewohnte Stallpflicht zu lindern, hat das Umweltministerium noch einmal die zuständigen Behörden ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen, im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen Ausnahmen zuzulassen.

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