Für gute Strukturen im ländlichen Raum: Staatssekretär Dr. Berges informiert sich über Flurbereinigung im Raum Billerbeck
Die ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens erstrecken sich über zwei Drittel der Landesfläche, sie sind Lebens- und Wohnraum für etwa die Hälfte aller Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens und wichtiger Produktionsstandort für die Land- und Forstwirtschaft.
Die ländlichen Regionen Nordrhein-Westfalens erstrecken sich über zwei Drittel der Landesfläche, sie sind Lebens- und Wohnraum für etwa die Hälfte aller Bürgerinnen und Bürger Nordrhein-Westfalens und wichtiger Produktionsstandort für die Land- und Forstwirtschaft. Die Landesregierung setzt sich daher für die Stärkung der ländlichen Räume ein, damit diese auch in Zukunft lebenswert und attraktiv für die Menschen bleiben. Dazu gehört auch die ländliche Bodenordnung: Sie ist ein wichtiges Instrument nach dem Flurbereinigungsgesetz, um zum Beispiel ländlichen Grundbesitz neu zu gestalten, die ländliche Infrastruktur zu verbessern, rechtliche Verhältnisse zu ordnen oder die Dorfentwicklung zu fördern. Neben der Zusammenlegung von zersplittertem Grundbesitz zu größeren und somit effektiv nutzbaren Flächen gehört auch die Unterstützung von Maßnahmen zur Landschaftspflege, zum Natur- und Hochwasserschutz sowie zur Dorferneuerung zu den Aufgaben der Flurbereinigung.
Dr. Martin Berges, Staatssekretär im Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, machte sich am Mittwoch, 29. Mai 2024, ein Bild von zwei laufenden Flurbereinigungsverfahren im Münsterland bei Billerbeck. Der Staatssekretär: „Die Landesregierung setzt sich für gute und klare Strukturen im ländlichen Raum ein. Die ländliche Bodenordnung ist eine grundlegende Voraussetzung für die Erreichbarkeit und wettbewerbsfähige Bewirtschaftung von Flächen der Land- und Forstwirtschaft. Große, zusammenhängende und gut erschlossene Flächen erleichtern Landwirten natürlich die Arbeit eher als auf verstreut liegenden, kleinen Äckern. Zudem ermöglicht ein modernes Wegenetz auch den Einsatz hochspezialisierter Landtechnik. All das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit unserer land- und forstwirtschaftlichen Betriebe.“
Fortentwicklung der Kulturlandschaft
Im Flurbereinigungsverfahren „Langenhorst-Temming“ wird zum Beispiel ein teilweise zersplitterter ländlicher Grundbesitz nun sinnvoll zusammengelegt, damit landwirtschaftliche Betriebe vor Ort besser wirtschaftlichen können. Das vorhandene Wegenetz wurde im Wesentlichen beibehalten und entsprechend heutigem Standard modernisiert. Geplant ist ebenfalls die Anlage von Gewässerrandstreifen entlang der Steinfurter Aa. Des Weiteren besuchte der Staatssekretär die Flurbereinigung „Berkelaue II“, ein weiteres großräumiges Flächenmanagementverfahren.
Weitere Unterstützung durch das Land im Kreis Olpe
Die Flurbereinigung im ländlichen Raum und hat sich in den letzten Jahrzehnten als wirksames Instrument zur ländlichen Entwicklung bewährt. So wurde auch aktuell im Kreis Olpe in der Gemeinde Kirchhundem ein Flurbereinigungsverfahren auf einem Gebiet von der Größe von 2.400 Hektar (davon 95 Prozent Waldanteil) mit 4,5 Millionen Euro vom Land unterstützt. Ziel des Verfahrens ist die Verbesserung land- und forstwirtschaftlicher Strukturen durch Zusammenlegung der Grundstücke, des Ausbaus des Wegenetzes, Sicherung der rechtlichen Erschließung und die Entlastung der Ortslage von land- und forstwirtschaftlichem Verkehr. Außerdem wurden Maßnahmen zur Förderung von Natur und Landschaft unterstützt, zum Beispiel die Anlage von Saumstreifen und Obstbäumen entlang Wegen.
Freiwilliger Landtausch ab sofort auch online zu beantragen
Im Rahmen der Flurbereinigung können ab sofort Landwirtinnen und Landwirte auch als Eigentümer oder Bewirtschafter ländlicher Grundstücke die Durchführung eines freiwilligen Landtauschverfahrens selbst online beantragen, um ihre Flächen zur Verbesserung der Agrarstruktur neu zu ordnen. Dieser Antrag kann im Internet beim örtlich zuständigen Dezernat 33 „Ländliche Entwicklung, Bodenordnung“ der jeweils zuständigen Bezirksregierung gestellt werden. Der Online-Antrag wird als Leistung im Sinne des Online-Zugangsgesetzes (OZG) im Serviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen (www.meineverwaltung.nrw) bereitgestellt. Der freiwillige Landtausch ist ein schnelles und einfaches Bodenordnungsverfahren auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes, das durch die Flurbereinigungsbehörde geleitet wird. Maßnahmen zur Ausführung des Landtauschs, zum Beispiel Vermessungskosten, können gefördert werden. Auf der Grundlage des Tauschplans werden dann das Liegenschaftskataster und das Grundbuch berichtigt. Für die Tauschpartner fallen aufgrund des öffentlichen Interesses keine Notar- oder Gerichtskosten und im Regelfall auch keine Grunderwerbssteuer an. Landesweit werden rund 60 Landtauschverfahren von den Bezirksregierungen durchgeführt.
Historische Beispiele der Bodenordnung
Wie sich die ländliche Kulturlandschaft im Verlauf der Jahrzehnte verändert hat, kann gut im Internet auf https://url.nrw/Bodenordnung eingesehen werden. Auf dieser Website des nordrhein-westfälischen Landwirtschaftsministeriums werden mehrere Beispiele guter Praxis der ländlichen Bodenordnung durch den interaktiven Vergleich von Luftbildern der Jahre 1988 bis 1994 mit heutigen Aufnahmen dargestellt.
In Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz die oberste und obere Flurbereinigungsbehörde. Dort ist auch die Spruchstelle für Flurbereinigung angesiedelt. Die Bezirksregierungen leiten auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes die ländlichen Bodenordnungsverfahren vor Ort.
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