Förderverfahren für den Strukturwandel im Rheinischen Revier vereinfacht
Ministerin Neubaur: Mit Blick auf den vorgezogenen Kohleausstieg erhöht das Land auch beim Neustart der Region das Tempo
Die Landesregierung hat am Dienstag (6. Dezember 2022) Vereinfachungen in den Förderverfahren für das Rheinische Revier beschlossen, um den Strukturwandel schneller voranzutreiben.
Die Landesregierung hat am Dienstag (6. Dezember 2022) Vereinfachungen in den Förderverfahren für das Rheinische Revier beschlossen, um den Strukturwandel schneller voranzutreiben: „Wenn wir acht Jahre früher die Verstromung der Kohle beenden wollen, müssen wir auch beim Neustart der Region das Tempo erhöhen“, sagte die Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur im Anschluss an die Kabinettsitzung in Düsseldorf. „Dazu werden wir die Förderverfahren vereinfachen und beschleunigen.“
Bislang durchlaufen die Projekte zur Entwicklung des Rheinischen Reviers ein mehrstufiges Auswahl- und Qualifizierungsverfahren – das sogenannte Sterneverfahren –, in dem der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur Rheinisches Revier GmbH auf Basis fachlicher Empfehlungen stufenweise Auszeichnungen vergibt.
Bei den Initiatoren der Projekte und in der Region stieß dieses mehrstufige Verfahren zunehmend auf Kritik. Insbesondere machte der Prozess der Sternevergabe die teilweise langwierige Projektentwicklung und Förderantragstellung sichtbar. Der Aufsichtsrat der Zukunftsagentur hatte daher beschlossen, durch eine Beendigung des Verfahrens einen Beitrag zur Vereinfachung und Beschleunigung zu leisten. Dem hat sich die Landesregierung mit dem heutigen Beschluss angeschlossen. Sie reagiert damit auch auf den beschleunigten Kohleausstieg.
Mit der Anpassung des Verfahrens geht keine Änderung der inhaltlichen und formalen Anforderungen an die Projekte einher. Sie müssen unverändert einen hohen Beitrag zur Bewältigung des Strukturwandels im Rheinischen Revier leisten, Arbeitsplätze erhalten und neue schaffen.
Zudem wird das Wirtschaftsministerium einen Vorschlag für weitere Anpassungen des Förderverfahrens erarbeiten, die über den aktuellen Beschluss hinausgehen. Diese sollen unter Einbindung der Beteiligten und in enger Abstimmung mit der Region entworfen werden.
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