Erfolgreiche Vereinbarung zum Quereinstieg in die hausärztliche Tätigkeit wird fortgesetzt
Die zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen, den gesetzlichen Krankenkassen, den Ärztekammern und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Jahr 2018 getroffene Vereinbarung zum Quereinstieg in die hausärztliche Tätigkeit wird fortgeführt.
Die zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen, den gesetzlichen Krankenkassen, den Ärztekammern und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) im Jahr 2018 getroffene Vereinbarung zum Quereinstieg in die hausärztliche Tätigkeit wird fortgeführt. In der Vereinbarung, die ursprünglich zum Ende des Jahres ausgelaufen wäre, wurde festgelegt, dass der Quereinstieg von Krankenhausärztinnen und -ärzten aus Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung in eine Hausarzttätigkeit insbesondere finanziell attraktiver werden soll. Ab 2024 können interessierte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger für einen Zeitraum zwischen zwölf und 24 Monaten eine finanzielle Förderung von bis zu 7.500 Euro pro Monat erhalten. Finanziert wird die Förderung je zur Hälfte von den Kassenärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen. Das Land gibt weitere 500 Euro im Monat dazu, wenn die Maßnahme in einem Fördergebiet des Hausarztaktionsprogramms erfolgt.
Bisherige Bilanz der Initiative: 400 Ärztinnen und Ärzte aus Krankenhäusern oder aus anderen Fachbereichen haben in den vergangenen fünf Jahren den Quereinstieg gewagt und ihre Facharztanerkennung in der Allgemeinmedizin erworben. Die Hälfte der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger wurde im Anschluss an die beendete Fördermaßnahme in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern vertragsärztlich tätig.
„Die Herausforderungen in der ambulanten Versorgung sind groß. Und gerade für ländliche Regionen werden innovative Lösungen gebraucht, um die Versorgung in Zukunft flächendeckend sicherzustellen. Im Kampf gegen den chronischen Mangel an Hausärzten hat das Land ein ganzes Bündel an Maßnahmen geschaffen. Die Vereinbarung zum Quereinstieg in die Allgemeinmedizin ist ein erfolgreicher Baustein. Mit der Fortsetzung der Förderung dieser Vereinbarung werden wir hoffentlich auch in Zukunft eine erhebliche Zahl an Hausärztinnen und Hausärzten gewinnen können. Ich bin froh, dass wir als Land hier mit den zentralen Akteuren des Gesundheitswesens an einem Strang ziehen”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
„Ich freue mich, dass wir weiter im Rahmen eines breiten Bündnisses für die zukünftige Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in unserem Bundesland einstehen und die Herausforderungen strukturiert angehen. Das betrifft zum einen eine bald noch gezieltere Förderung von Gebieten mit Versorgungsproblemen und eine künftig bessere Berücksichtigung von regionalen Ausgestaltungsspielräumen. Und durch die zeitliche Straffung der Qualifizierungsmaßnahme können wir in Zukunft noch schneller Ärztinnen und Ärzte für die vertragsärztliche Versorgung gewinnen – das ist unser gemeinsames Ziel“, sagt Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein.
„Wir haben in den vergangenen fünf Jahren zahlreiche Ärztinnen und Ärzte mit diesem Förderprogramm in die Versorgung begleitet und zwar dorthin, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Das ist ein wichtiger Baustein neben den anderen Instrumenten, die wir einsetzen, um ärztlichen Nachwuchs für die Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen zu gewinnen. Es ist wichtig, dass wir diese Erfolgsgeschichte fortschreiben können. Ich bedanke mich an dieser Stelle auch für die gute Partnerschaft mit den Krankenkassen, mit denen wir die Finanzierung in Millionenhöhe teilen“, sagt Dr. med. Dirk Spelmeyer, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Westfalen-Lippe.
Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg: „Die Medizin wird ambulanter, gleichzeitig wirkt sich die demografische Entwicklung auf die Ärzteschaft aus. Die Vereinbarung leistet deshalb einen relevanten Beitrag, um die wohnortnahe Versorgung auch zukünftig zu sichern.“
„Mit der Fortsetzung unserer gemeinsamen Vereinbarung haben wir gute Voraussetzungen geschaffen, die hausärztliche Versorgung auf dem Land zu stärken und dem Hausärztemangel vorzubeugen“, sagt Tom Ackermann, Vorstandsvorsitzender der AOK NordWest.
Die Fortführung des Quereinstiegs in die Allgemeinmedizin auf Grundlage des Konsenspapiers ist für die Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) ein erneutes klares und deutliches Signal, dass die beteiligten Institutionen nicht nachlassen, wenn es um die Stärkung der ambulanten hausärztlichen Versorgung geht. Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle: „An den in der Vergangenheit stetig steigenden Zahlen der Weiterbildungsprüfungen im Gebiet der Allgemeinmedizin lässt sich erkennen, dass viele Kolleginnen und Kollegen ihre berufliche Zukunft in der hausärztlichen Versorgung und der damit verbundenen Niederlassung sehen. Die ÄKWL unterstützt diese Entwicklung mit einem umfangreichen Beratungsangebot. Wir brauchen aber auch eine attraktive Gestaltung von Rahmenbedingungen mit dem Ziel, eine qualitativ hochwertige und vor allem auch flächendeckende Patientenversorgung zu sichern.“
„Ich sehe in der verabredeten Fortführung zum Quereinstieg in die Allgemeinmedizin eine gute Chance, die hausärztliche Versorgung auf dem Land zu stärken und den Hausärztemangel zu bekämpfen“, sagte Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein. „Aus diesem Grund unterstützt die Ärztekammer diesen Weg durch intensive Beratung der Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, durch die Nennung von geeigneten Weiterbildungsstätten sowie durch geeignete Qualifizierungsangebote, die allgemeinmedizinische Kenntnisse vermitteln. Wir möchten mit diesem Unterstützungsangebot einen gut qualifizierten Zugang zur Allgemeinmedizin erreichen, ohne dabei Inhalte und Qualität der ärztlichen Weiterbildung zu beeinträchtigen.“
Dirk Ruiss, Leiter der vdek-Landesvertretung NRW: „Die positive Bilanz zeigt, dass der Anreiz für einen Quereinstieg in den hausärztlichen Bereich ein wichtiger Baustein ist, um die ambulante Versorgung sicherzustellen. Daher freuen wir uns, dass die gemeinsame Förderung für mindestens drei weitere Jahre Bestand hat.“
Hintergrund
Im Jahr 2018 haben sich das MAGS, die Kassenärztlichen Vereinigungen, die Ärztekammern sowie die gesetzlichen Krankenkassen in Nordrhein-Westfalen in einer gemeinsamen Vereinbarung darauf geeinigt, den Quereinstieg von Krankenhausärztinnen und -ärzten aus Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung in eine Hausarzttätigkeit attraktiver zu machen. Der Quereinstieg eröffnet den in Frage kommenden Fachärztinnen und Fachärzten aus den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung eine Gelegenheit, sich neu zu orientieren sowie eine weitere Facharztkompetenz in deutlich verkürzter Zeit zu erwerben.
Zudem können über das Qualifizierungsjahr bisher stationär tätige Allgemeininternistinnen und Allgemeininternisten den Praxisalltag in der hausärztlichen Versorgung kennenlernen, ohne finanzielle Verluste zu erleiden. Das Qualifizierungsjahr dient Personen, die bereits über eine Qualifizierung für die Tätigkeiten im hausärztlichen Bereich verfügen, denen jedoch der Einblick in den Praxisalltag fehlt. Dies führt nachweislich zu einem langfristigen beruflichen Wechsel in die Allgemeinmedizin. Bei den rund 180 Ärztinnen und Ärzten, die über das Qualifizierungsjahr gefördert wurden, sind 85 Prozent in die vertragsärztliche Versorgung eingestiegen.
Bisher haben interessierte Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger bis zu 9.000 Euro pro Monat erhalten. Ab 2024 wird diese Summe auf bis zu 7.500 Euro angepasst, um eine Angleichung an das Lohnniveau in einer Praxis herzustellen. Zukünftige Grundlage für die Förderung werden die Förderverzeichnisse der Kassenärztlichen Vereinigungen und des Hausarztaktionsprogramms des Landes sein. Somit liegt der Fokus noch gezielter auf Gemeinden mit Problemen in der hausärztlichen Versorgung. Zudem wird das Qualifizierungsjahr als Qualifizierungsmaßnahme fortgeführt, da sich die Mehrzahl der Ärztinnen und Ärzte bereits nach wenigen Monaten für die Tätigkeit in der Hausarztpraxis entscheiden.
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