91. Gesundheitsministerkonferenz fordert stärkere Patientenorientierung in der Gesundheitsversorgung

21. Juni 2018
Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die 91. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat im Beisein von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf ihrem zweitägigen Treffen in Düsseldorf darüber beraten, wie die Patientenorientierung in der gesundheitlichen Versorgung künftig verbessert werden kann.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Die 91. Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat im Beisein von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn auf ihrem zweitägigen Treffen in Düsseldorf darüber beraten, wie die Patientenorientierung in der gesundheitlichen Versorgung künftig verbessert werden kann. Der Vorsitzende der GMK, Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, hat gemeinsam mit Staatssekretärin Regina Kraushaar (Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Verbraucherschutz, GMK-Vorsitzland 2019), Senatorin Cornelia Prüfer-Storcks (Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Hamburg, Sprecherin A-Länder) und Minister Stefan Grüttner (Hessisches Ministerium für Soziales und Integration, Sprecher der B-Länder) die Beschlüsse nach Abschluss der Konferenz vorgestellt. Bundesminister Jens Spahn gab in der Pressekonferenz Auskunft zu gesundheitspolitischen Perspektiven der Bundesregierung.
 
Schwerpunkte des beschlossenen Maßnahmenbündels liegen in der Fortentwicklung der Patientenrechte und der transparenten Patienteninformation, der Barrierefreiheit im Gesundheitswesen sowie der Patientensicherheit – insbesondere im ambulanten Bereich. Die verantwortlichen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen und Senatoren der Länder sind überzeugt, dass eine Orientierung an den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten dazu dient, Schwachstellen aufzudecken und Verbesserungspotential auszuschöpfen.
 
Die Verantwortlichen der Länder sprachen sich unter anderem für die Stärkung der Gesundheitskompetenz sowie für mehr Eigenverantwortung der Patientinnen und Patienten aus. Patientenbeteiligung solle im Sinne der Selbstbestimmung in allen Bereichen der Telematik-Anwendungen und Telemedizin berücksichtigt werden. Darüber hinaus müsse die Patientenkommunikation von allen Beteiligten des Gesundheitswesens verbessert werden. Weiter- und Fortbildungen in dem Bereich könnten Informationsverluste durch fehlende Kommunikation verringern.
 
„Ich bin sehr froh, dass die GMK sich einig ist: Wir müssen die Interessen der Patientinnen und Patienten weiter stärken. Damit setzen wir ein wichtiges Zeichen an die Bundesregierung. Patientenbeteiligung und Patientenorientierung sind die Grundlage für eine zukunftsweisende Gesundheitspolitik. Rechte, Anliegen und Wünsche von Patientinnen und Patienten müssen im Versorgungsalltag berücksichtigt und in den Behandlungsprozess eingebracht werden können. Ich bin überzeugt, dass von einem Dialog auf Augenhöhe auch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte profitieren können“, erklärte Minister Laumann.
 
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagte: „Das Patientenwohl ist der entscheidende Maßstab für die Gesundheitspolitik. Deshalb finde ich es richtig, dass die GMK bei der Patientenorientierung ihren Schwerpunkt setzt. Ein Thema dabei ist die Digitalisierung des Gesundheitswesens. Daran, wie wir diese Zukunftsaufgabe lösen, wird sich zeigen, ob wir Patientensouveränität ernst nehmen.“

Wichtige Beschlüsse der GMK sind unter anderem:

Steigerung der Organspende in Deutschland
Die GMK wird sich intensiv dafür einsetzen, die Zahl der Organspender zu steigern. Sie appelliert eindringlich an die Ärzteschaft und die Krankenhausträger, in jedem in Betracht kommenden Einzelfall – unter strikter Wahrung des Patientenwillens – zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Organspende gegeben sind. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen müssen so gestaltet werden, dass die Aufwendungen der Entnahmekrankenhäuser für alle mit einer Organentnahme im Zusammenhang stehenden Maßnahmen einschließlich der Kosten für die Freistellung der Transplantationsbeauftragten vollständig durch die Kostenträger finanziert werden. Die GMK bittet die Bundesregierung, die gesetzlichen Rahmenbedingungen hierfür zu schaffen.
 
Hamburg Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks sagte dazu: „Täglich sterben in Deutschland Menschen, die vergebens auf ein Spenderorgan gewartet haben. Wir müssen alle Kräfte mobilisieren, um diesen Negativtrend in Deutschland umzukehren. 32 Prozent der Deutschen haben zwar bereits einen Organspendeausweis, doch es müssen mehr werden. Die GMK ist sich einig, dass es einer breiten Debatte darüber bedarf, ob eine Widerspruchslösung der richtige Weg wäre. Gleichzeitig müssen wir die organisatorischen Weichen in den Kliniken stellen. Aus den Zahlen der Krankenhäuser wissen wir, dass aktuell lediglich ein Bruchteil der möglichen Spenden realisiert wird. Dort liegt im Moment das größte Potential. Die Bundesregierung muss nun das Transplantationsgesetz so ändern, dass die Kliniken besser bezahlt, aber auch in die Pflicht genommen werden.“
 
Ärztenetze
Kooperation und Zusammenarbeit werden zukünftig gerade bei der Sicherstellung der medizinischen Versorgung auf dem Land eine wichtige Rolle spielen. Die Kooperation der Ärzteschaft kann Versorgungslücken schließen und nachhaltig die multiprofessionelle Vernetzung der Gesundheitsversorgung sichern. Die GMK beabsichtigt daher, die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung durch eine rechtliche Stärkung der Ärztenetze zu verbessern.
 
Anhebung der Beiträge des Bundes an die Krankenkassen für Empfänger von Arbeitslosengeld II
Der Staatszuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen für ALG II-Empfänger ist mit rund 97 Euro nicht mehr kostendeckend. Inzwischen beträgt die Unterdeckung bei den Beiträgen für ALG II-Bezieher rund 9,6 Milliarden Euro. Dies belastet die Solidargemeinschaft der Beitragszahler. Die GMK bittet daher die Bundesregierung, den Bundeszuschuss stufenweise anzuheben, um diese Finanzierungslücke zu schließen.
 
Arzneimittelversorgung
Die Gesundheitsminister der Länder stellten fest, dass Lieferengpässe in der Arzneimittelversorgung weiterhin ein Problem darstellen, obgleich vielfältige Maßnahmen in den letzten Jahren ergriffen wurden. Wichtige Ursachen scheinen der steigende Kostendruck sowie die Organisation und Distribution der Pharmaunternehmen zu sein. Deshalb bittet die GMK das BMG, zu prüfen, ob weitere gesetzliche Änderungen notwendig sind. Auch sprach sich die Gesundheitsministerkonferenz für eine stärkere Beteiligung der Gesundheitsministerien der Länder am Pharma-Dialog der Bundesregierung aus. Der Hessische Gesundheitsminister Stefan Grüttner teilte mit: „Mir ist es besonders wichtig, dass der Bund prüft, inwieweit weitere gesetzliche Änderungen oder ergänzende Maßnahmen erforderlich sind, um der Herausforderung von Arzneimittelengpässen adäquat begegnen zu können. Auch finde ich es richtig, dass die Länder am Pharmadialog des Bundes stärker beteiligt werden, da Investitionen, Arbeitsplätze und vor allem die Versorgung der Patienten mit Arzneimitteln die Menschen und die Interessen der Länder ganz unmittelbar betreffen.“
 
Reform des Heilpraktikerwesens
Das unzureichend regulierte Heilpraktikerwesen mit seiner umfassenden Heilkundebefugnis steht unverändert in der Kritik. Das Heilpraktikergesetz kann dem heutigen Anspruch an den Gesundheitsschutz der Patienten nicht mehr gerecht werden. Für Heilpraktiker besteht weder eine verbindliche Ausbildung noch eine einheitliche Berufsordnung, während an andere Gesundheitsberufe hohe Qualifikationsanforderungen gestellt werden. Daher sieht die GMK hier eine zwingende Reformbedürftigkeit und bittet das BMG eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einzurichten, die eine grundlegende Reform prüfen und erarbeiten soll.
 
Geschlechterquote von 40 Prozent für die Gremien der Sozialversicherungen und der Ärzteschaft
In der Bevölkerung liegt der Frauenanteil leicht über 50 Prozent, in der ambulanten Versorgung beläuft sich der Anteil der Ärztinnen und Psychotherapeutinnen inzwischen auf 45 Prozent. In den Verwaltungsräten der Kranken-, Renten- und Unfallversicherung oder den Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen sind Frauen jedoch deutlich in der Minderheit. Die GMK bittet daher das BMG, die Einführung einer Geschlechterquote von 40 Prozent für die Selbstverwaltung der Kassenärztlichen Vereinigung und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen zu prüfen. Des Weiteren wird die ASMK gebeten, eine solche Regelung für die Selbstverwaltungsorgane der Sozialversicherungsträger zu prüfen.

Zum Hintergrund

Die Gesundheitsministerkonferenz ist eine Fachministerkonferenz der Länder. Ihr gehören die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister sowie die Gesundheitssenatorinnen und Gesundheitssenatoren der Länder an. Der Bundesgesundheitsminister ist ständiger Gast der GMK. Der Vorsitz der GMK wechselt jährlich. Im kommenden Jahr wird Sachsen Vorsitzland. Schwerpunktthema wird dann die Digitalisierung im Gesundheitswesen sein. „Für mich bietet die Digitalisierung im Gesundheitswesen eine enorme Chance, um auf Grund des demografischen Wandels gerade in ländlichen Regionen gestalten zu können. Wir brauchen an den richtigen Stellen digitale Helfer, um medizinische und pflegerische Versorgung zukunftsfest zu machen. Durch Telemedizin soll die direkte ärztliche Behandlung aber nicht ersetzt werden, sondern einfacher, schneller und ressourcenschonender erfolgen“, sagte Sachsens Gesundheitsministerin Barbara Klepsch.
 
Alle Beschlüsse der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz finden Sie ab Freitag, den 22. Juni 2018, unter www.gmkonline.de.

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