Das Landeskabinett hat auf Vorschlag von Innenminister Herbert Reul den Gesetzentwurf zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes und weiterer wahlrechtlicher Vorschriften beschlossen. Der Entwurf sieht unter anderem ein Gesichtsverhüllungsverbot für Wahlvorstände, die Erweiterung des Zeitfensters für die Kommunalwahl 2020, eine Fristverlängerung für die Entscheidung über die Verkleinerung der Stadt- und Gemeinderäte, die weitgehende Abschaffung der 2,5 Prozent-Sperrklausel für die Kommunalwahlen und Regelungen für die zukünftige Direktwahl der Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr vor. Der Gesetzentwurf muss noch vom Landtag verabschiedet werden.