Nordrhein-Westfalen schafft Rechtssicherheit für Übergangsphase - Kabinett beschließt den Entwurf eines Brexitübergangsgesetzes
Das Kabinett hat den Entwurf eines Brexitübergangsgesetzes gebilligt, der Mitte Dezember in den Landtag eingebracht wird.
Das Kabinett hat heute (Dienstag, 27. November 2018) den Entwurf eines Brexitübergangsgesetzes gebilligt, der Mitte Dezember in den Landtag eingebracht wird. Damit bereitet sich die Landesregierung auf einen vertraglich geregelten Austritt des Vereinigten Königreiches aus der Europäischen Union vor. Minister Stephan Holthoff-Pförtner: „Mit der Einigung auf ein Austrittsabkommen ist ein Schritt getan, einen ungeregelten Brexit mit unabsehbaren Folgen zu verhindern. Für den Fall eines geregelten Austritts schafft die Landesregierung mit dem Gesetz Rechtssicherheit in der Übergangsphase.“
Die Übergangsphase soll vom Inkrafttreten des Austrittsabkommens am 30. März 2019 bis zum 31. Dezember 2020 dauern. Sie gilt für den Fall, dass das Austrittsabkommen von den Beteiligten – insbesondere also vom Parlament des Vereinigten Königreichs – bestätigt wird. Der Gesetzesentwurf der Landesregierung sieht vor, das Vereinigte Königreich während dieser Übergangsphase im Landesrecht wie einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union zu behandeln. Bei Inkrafttreten könnten sich Bürger und Unternehmen also auf eine Fortgeltung der bisherigen Rechtslage für die Übergangsphase verlassen. Eine der wenigen Ausnahmen ist, dass britische Staatsangehörige ohne eine weitere EU-Staatsangehörigkeit nach dem Brexit auf kommunaler Ebene kein aktives und passives Wahlrecht mehr haben werden.
Minister Holthoff-Pförtner: „Nordrhein-Westfalen ist historisch, zivilgesellschaftlich und wirtschaftlich eng mit dem Vereinigten Königreich verbunden. Auch nach dem Brexit streben wir weiter so enge Beziehungen wie möglich an.“ Die Landesregierung hat eine Interministerielle Arbeitsgruppe „Brexit-Folgen“ eingesetzt, die die weiteren Maßnahmen plant und koordiniert.
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