Ministerin Steffens: „Runder Tisch Geburtshilfe“ hat Abschlussbericht vorgelegt

Starke regionale Unterschiede bei Kaiserschnittrate nicht plausibel zu erklären – Qualität bei Geburtshilfe stärken

30. November 2015

Der von der Landesregierung im Februar 2014 eingerichtete „Runde Tisch Geburtshilfe“ hat seinen Abschlussbericht vorgelegt. Der Bericht enthält unter anderem Handlungsempfehlungen zu den Themen Kaiserschnittrate, zur Situation der Hebammen, zum Bereich der Datenerhebung und hinsichtlich zukünftiger Versorgungsstrukturen.

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Der von der Landesregierung im Februar 2014 eingerichtete „Runde Tisch Geburtshilfe“ hat seinen Abschlussbericht vorgelegt. Der Bericht enthält unter anderem Handlungsempfehlungen zu den Themen Kaiserschnittrate, zur Situation der Hebammen, zum Bereich der Datenerhebung und hinsichtlich zukünftiger Versorgungsstrukturen.

„Der jetzt vorgelegte Abschlussbericht ist das Ergebnis von intensiven und teilweise kontrovers geführten Diskussionen“, erklärte Gesundheitsministerin Barbara Steffens anlässlich der Veröffentlichung des knapp 100 Seiten starken Dokuments. „Er bildet eine wichtige Grundlage für weitere Fachdiskussionen und die weitere Arbeit der Landesregierung. So gibt es beispielsweise zahlreiche Erklärungsansätze, weshalb natürliche Geburten weiter zurückgegangen sind und die Zahl der Kaiserschnitte gestiegen ist. Klar geworden ist aber auch: Mit einem Bündel von Maßnahmen ist es einzelnen Kliniken gelungen, die Kaiserschnittrate deutlich gegenüber dem Landesdurchschnitt zu senken.“

Die Handlungsempfehlungen des „Runden Tisches Geburtshilfe“ lauten u.a.:

  • Informationslage über und für Schwangere und werdende Eltern verbessern und die Versorgungsforschung gezielt intensivieren;
  • Datenerhebung für eine aussagekräftige Beurteilung der Hebammenversorgung in Nordrhein-Westfalen aufbauen;
  • Überprüfung der pauschalen Vergütung (DRG) für vaginale Geburten. Auch bei hohem Aufwand ist diese Vergütung in Relation zum Kaiserschnitt geringer, hier müssen andere Anreize gesucht werden;
  • Qualität der Geburtshilfe sichern und stärken;
  • Weiterentwicklung des Versorgungskonzepts „Hebammenkreißsaal“ (von Hebammen geleitetes geburtshilfliches Betreuungsmodell, in dem Hebammen gesunde Frauen  während und nach der Geburt betreuen –  ein an Kliniken angebundenes Wahlmodell)
„Die Debatten am Runden Tisch haben verdeutlicht, wie wichtig für eine Weiterentwicklung der Versorgung der interdisziplinäre Dialog ist“, betonte die Ministerin. „Ich hätte mir die eine oder andere Empfehlung präziser gewünscht. Eine Erkenntnis ist aber auch, dass es aufgrund der Vielschichtigkeit der Problematik für unterschiedliche Sichtweisen jeweils gute und nachvollziehbare Argumente gibt“, so Steffens weiter.

Insbesondere bei der Entwicklung der Kaiserschnittrate müsse auf Bundes- und Landesebene geprüft werden, ob systematische Fehlanreize dazu führen, dass Deutschland zu den Ländern mit den höchsten Kaiserschnittraten in Europa gehört und nach Wegen zur Veränderung zu suchen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat empfohlen, die Kaiserschnittrate sollte weltweit 10 bis 15 Prozent nicht übersteigen. Im Jahr 2014 wurden in Deutschland allerdings 31,8 Prozent der Kinder per Kaiserschnitt geboren. 1997 lag aber die Kaiserschnittrate noch bei 18,5 Prozent. Auch in NRW zeigt sich ein Anstieg der Kaiserschnittrate für den Zeitraum von 2000 (Rate: 22,5 Prozent) bis 2014 (32,8 Prozent). Ministerin Steffens sagte: „Selbstverständlich gibt es ein ganzes Bündel von Erklärungsversuchen, warum die Kaiserschnittrate in den letzten Jahren so deutlich gestiegen ist. Ein höheres Alter der Schwangeren, möglicherweise zu weit gefasste medizinische Indikationen, Informationsdefizite und der Anstieg von Mehrlingsschwangerschaften können dennoch weder den starken Anstieg noch die deutlichen regionalen Unterschiede in NRW plausibel erklären. Je nach Region liegt die Rate zwischen 24 und 43 Prozent.“

Das Gesundheitsministerium plant als Konsequenzen aus dem Abschlussbericht des „Runden Tisches Geburtshilfe“ u.a.:
  • Verbesserung der Datenlage über Schwangerschaft und Geburt (Beauftragung einer wissenschaftlicher Untersuchung) sowie Verbesserung der Informationslage für Schwangere und werdende Eltern (auf Basis der Erkenntnisse aus der Untersuchung);
  • Weiterentwicklung des Versorgungskonzepts Hebammenkreißsaal (Prüfung, welche Modelle weiter erprobungs- und ggf. förderfähig sind);
  • Modellhafte Förderung von Kliniken, um beispielhaft aufzuzeigen, wie durch geeignete Maßnahmen trotz Zunahme von Risikoschwangerschaften und –geburten Kaiserschnitte vermieden werden können;
  • Begleitung der Weiterentwicklung von Qualitätsstandards für die Geburtshilfe durch den Verband der Hebammen und die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe.
Dabei wird es auch auf die Berücksichtigung spezifischer Zielgruppen ankommen, die am Runden Tisch Geburtshilfe nicht die entsprechende Aufmerksamkeit bekommen haben. Das betrifft zum Beispiel die kultursensible geburtshilfliche Versorgung von Frauen mit Migrationshintergrund oder auch Müttern, die in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben wie auch transsexuellen Müttern sowie Neugeborenen mit weder eindeutigem weiblichen noch männlichen Geschlecht. Gleiches gilt u.a. auch für die geburtshilfliche Versorgung der Zielgruppe von Frauen, die während der Schwangerschaft Gewalt erfahren und nicht zuletzt auch für die Zielgruppe der sehr jungen schwangeren Frauen.

Mit dem Thema Hausgeburten hat sich der Runde Tisch ebenfalls beschäftigt. „Auch wenn es sich hier nur um einen zahlenmäßig kleinen Teil der Geburtshilfe handelt, muss die Möglichkeit der professionell begleiteten Hausgeburt weiterhin bestehen. Krankenkassen müssen bei ihren Qualitätsvorgaben die besonderen Belange der Hausgeburten berücksichtigen und mit dafür sorgen, dass ein qualitätsgesichertes Angebot der Hebammen für Frauen erhalten bleibt, die ihre Kinder auf ganz natürliche Weise zuhause gebären wollen“, erklärte Ministerin Steffens. Ebenso dürften wirtschaftliche Rahmenbedingungen die freie Wahl des Geburtsortes nicht einschränken.

Einigkeit bestand bei den am Runden Tisch vertretenen Expertinnen und Experten darüber, dass die Bundesregierung eine langfristig tragbare Lösung für die Haftpflichtproblematik der Hebammen und Entbindungspfleger finden muss. Keiner der aktuell diskutierten Lösungsansätze wie der Regressverzicht der Sozialleistungsträger oder die Einführung eines bürokratischen Staatsfonds biete eine nachhaltige Lösung für das Problem der drastisch steigenden Haftpflichtprämien. „Der Bund steht in der Verantwortung, das Problem endlich zu lösen. Im Juli 2015 ist die Haftpflichtprämie erneut um rund 1.200 EUR (rd. 23 Prozent) auf 6.274 EUR gestiegen. „Der Bund darf die Hebammen mit diesem Problem nicht alleine lassen und beim Thema Hebammenvergütung lediglich auf die Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband verweisen“, erklärte die Ministerin.

Hintergrundinformationen

Im Koalitionsvertrag vom 18. Juni 2012 vereinbarten die Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, einen Runden Tisch Geburtshilfe einzurichten. Mit Kabinettsbeschluss vom 17. Dezember 2013 hat die rot-grüne Landesregierung  das Gremium eingesetzt und übertrug die Federführung für die Organisation an die Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen. Die konstituierende Sitzung fand am 25. Februar 2014 statt. Neben den fachlich betroffenen Landesministerien nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Berufsverbände der Hebammen, der Geburtshäuser, der Gesellschaft für Qualität i. d. außerklinischen Geburtshilfe e.V., des Kompetenzzentrums Frauen und Gesundheit NRW, des Arbeitskreises Frauengesundheit e.V., des Berufsverbandes der Laktationsberaterinnen e.V., des Landeszentrums Gesundheit NRW, der Ärztekammern Nordrhein und Westfalen-Lippe, der Berufsverbände der Frauenärzte, der Ärztlichen Gesellschaft zur Gesundheitsförderung e.V., der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V., der kommunalen Spitzenverbände, der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V., der Hebammenschulen, der Hochschule für Gesundheit, der Deutschen Gesellschaft für Hebammenwissenschaft e.V., der Krankenhausgesellschaft NRW, des Verbands der Privaten Krankenversicherung e.V., von gesetzlichen Krankenversicherungen und dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. als Mitglieder am Runden Tisch Geburtshilfe teil.

Nach Abschluss zahlreicher Fachgespräche wurden aus der Mitte des Runden Tisches Vertreterinnen und Vertreter zwecks Erarbeitung eines Abschlussberichts in eine Redaktionsgruppe entsandt. Der vorgelegte Abschlussbericht wurde in fünf Redaktionssitzungen erstellt, in zwei weiteren Sitzungen des Runden Tisches konsentiert und in der abschließenden Sitzung am 28. September 2015 verabschiedet.
 

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