Minister Laumann: Ein Kraftakt für die Pflege – Land stellt zusätzlich 250 Millionen Euro für die Pflegeausbildung zur Verfügung
Fördermittel für zusätzliche Schulplätze und notwendige Modernisierungsmaßnahmen an Pflegeschulen
Die Pflegeschulen in Nordrhein-Westfalen erhalten insgesamt 250 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Modernisierung bestehender Gebäude und zur Finanzierung von bis zu 7.000 zusätzlichen Schulplätzen. Damit können die mehr als 150 Pflegeschulen, die nicht mit einem Krankenhaus verbunden sind, ab sofort in eine zukunftsorientierte Fachkraftausbildung investieren.
Die Pflegeschulen in Nordrhein-Westfalen erhalten insgesamt 250 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Modernisierung bestehender Gebäude und zur Finanzierung von bis zu 7.000 zusätzlichen Schulplätzen. Damit können die mehr als 150 Pflegeschulen, die nicht mit einem Krankenhaus verbunden sind, ab sofort in eine zukunftsorientierte Fachkraftausbildung investieren.
„Mit diesem finanziellen Kraftakt leisten wir einen wichtigen Beitrag, um den Fachkräftemangel in der Pflege nachhaltig zu bekämpfen“, sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Mit dem Geld können dringend benötigte zusätzliche Schulplätze in der Pflegeausbildung geschaffen werden. Und die Pflegeschulen können endlich auch ihre vorhandenen Gebäude in moderne und attraktive Ausbildungseinrichtungen umwandeln.“
Nicht erst seit der Corona-Pandemie sei klar, dass Nordrhein-Westfalen eine gut funktionierende Gesundheitsversorgung mit einer ausreichenden Anzahl an Pflegefachkräften brauche, so Laumann weiter. „Mit den 250 Millionen Euro legen wir den Grundstein für attraktivere Ausbildungsstätten.“
Über das im Sommer initiierte Sonderprogramm „Krankenhäuser und Pflegeschulen“ stellt das Land Nordrhein-Westfalen kurzfristig Mittel in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro bereit. Für die Pflegeschulen in Nordrhein-Westfalen, die nicht mit einem Krankenhaus verbunden sind (frühere Fachseminare für Altenpflege), stehen davon 250 Millionen Euro zur Verfügung. Auch die Pflegeschulen an Krankenhäusern werden im Jahr 2020 zusätzlich gefördert –über die Einzelförderung gemäß § 21a KHGG NRW.
Zur Verteilung der 250 Millionen Euro sind zwei Förderverfahren mit unterschiedlichen Schwerpunkten vorgesehen:
- Ausbau von Ausbildungsplätzen an Pflegeschulen:
Zur Finanzierung des Kapazitätsaufbaus steht einmalig ein pauschalierter Festbetrag in Höhe von 20.400 Euro pro neu eingerichtetem Schulplatz zur Verfügung. - Modernisierungsmaßnahmen an Pflegeschulen:
Hierfür ist eine Modernisierungspauschale je belegtem Schulplatz in Höhe von 5.100 Euro vorgesehen.
Kontakt
Pressekontakt
Arbeit, Gesundheit und Soziales
Telefon: | 0211 855-3118 |
---|---|
E-Mail: | Presse [at] mags.nrw.de |