Klimaschutz-Programm progres.nrw – Markteinführung: Private Haushalte und Unternehmen können wieder Fördermittel beantragen
Minister Pinkwart: progres.nrw ist wirksames Instrument für den Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen
Private Haushalte und Unternehmen können wieder Zuschüsse für Solarkollektoren, Batteriespeicher sowie Sonden und Kollektoren zur Erdwärmenutzung beantragen.
Ab heute können private Haushalte und Unternehmen wieder Zuschüsse für Solarkollektoren, Batteriespeicher sowie Sonden und Kollektoren zur Erdwärmenutzung beantragen. Mit dem Programm „progres.nrw-Markteinführung“ unterstützt die Landesregierung Maßnahmen zur effizienten Umwandlung und sparsamen Verwendung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Wirtschafts- und Energieminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Wir unterstützen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sowie kleine und mittelständische Unternehmen dabei, besonders effiziente oder auf erneuerbaren Energien basierende Technologien einzusetzen. Das Programm progres.nrw – Markteinführung ist damit ein wirksames Instrument für den Klimaschutz in Nordrhein-Westfalen, das zu meiner großen Freude über die vergangenen Jahre immer besser angenommen wird.“
Förderungen gibt es beispielsweise für den Einbau von Solarkollektoren, die bei der Bereitung von Warmwasser helfen, für die Installation von Batterien, die den Strom einer neuen Photovoltaikanlage speichern können oder auch für den Bau eines Passivhauses.
Die steigenden Antragszahlen zeigen, dass die Förderung gut angenommen wird: Die Anzahl der bewilligten Zuwendungsbescheide ist von etwas über 7.000 im Jahr 2017 auf über 8.000 im Jahr 2018 angestiegen. Im vergangenen Jahr wurden knapp 18 Millionen Euro Fördergelder ausgeschüttet, mehr als fünf Millionen Euro allein für die Installation von Batteriespeichern. Weitere Schwerpunkte waren die oberflächen-nahe Geothermie und die Installation von Wohnungslüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung.
Für das Jahr 2019 können ab sofort Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt werden. Die Bezirksregierung ist landesweiter Ansprechpartner für das Förderprogramm. Die Anträge müssen nicht mehr in Papierform bearbeitet werden, sondern können direkt online ausgefüllt und übermittelt werden.
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