Jetzt muss vor allem sichergestellt werden, dass die Mittel, die bislang jährlich im Bundeshaushalt für das Betreuungsgeld zur Verfügung stehen, zielgerichtet in den weiteren Ausbau und in qualitative Verbesserungen des Betreuungsangebotes in den Ländern investiert werden, zum Beispiel für eine bessere Personalausstattung in den Kindertageseinrichtungen.