Wie viele andere Unternehmen der Lebensmittelproduktion und Ernährungswirtschaft sind auch die Aquakulturbetriebe stark von den Preissteigerungen für Energie, Futtermittel und Sauerstoff betroffen. Nun tritt ein neuer Erlass einer sogenannten Billigkeitsrichtlinie in Kraft, der konkrete Beihilfezahlungen für Aquakulturbetriebe ermöglicht.