Zum Tag des Gartens am 10. Juni: Grüne und blühende Gärten ohne Herbizide und Biozide
Heinen-Esser fordert ein Verbot von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln für den Privatgebrauch: Ohne ordnungsgemäße Beratung und sachgerechte Anwendung gefährden sie unsere Umwelt
Zum Tag des Gartens am 10. Juni ruft Umweltministerin Ursula Heinen-Esser dazu auf, grüne und blühende Gärten anzulegen und auf Herbizide und Biozide im Privatgebrauch zu verzichten.
Zum Tag des Gartens am 10. Juni ruft Umweltministerin Ursula Heinen-Esser dazu auf, grüne und blühende Gärten anzulegen und auf Herbizide und Biozide im Privatgebrauch zu verzichten. „Dies leistet einen Beitrag zur Artenvielfalt und Klimaanpassung und schützt die Umwelt. In unseren Städten und Ballungsräumen haben grüne und artenreiche Gärten eine wichtige Bedeutung. Sie sorgen für Abkühlung im Sommer und sichern den Erhalt von Schmetterlingen und Wildbienen, die z.B. für die Bestäubung der Blüten unserer Obstbäume sorgen. Damit übernehmen Gärten wichtige Servicefunktionen für die städtische Bevölkerung“, so Heinen-Esser.
Zusammen mit Parks, Friedhöfen und alten Brachflächen mit Baumbeständen sind Gärten oft die einzigen grünen Inseln zwischen bebauten und versiegelten Flächen aus Asphalt, Stein und Beton. Heinen-Esser: „Gärten sollten möglichst viele nektarreiche Blütenpflanzen, vor allem auch heimische, blühende Sträucher enthalten, denn genau dann erfüllen sie ihre vielfältigen Zwecke. Schottergärten wirken hier kontraproduktiv.“ Gärten haben eine temperaturausgleichende Wirkung, ermöglichen die natürliche Versickerung des Regenwassers etwa bei Starkregenereignissen und sichern den Erhalt blütenbestäubender Insekten. Diese Servicefunktionen fallen praktisch weg, wenn Gärten in Schotterflächen („Schottergärten“) umgewandelt werden.
Weniger Chemie im Garten
Eine weitere Kehrseite der Versiegelung ist der auf diesen Flächen teils noch praktizierte Einsatz von Herbiziden oder Bioziden zur Moos-, Algen- und Unkrautbekämpfung. Konkret fordert Heinen-Esser ein Verbot von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln für den Privatgebrauch: „Ohne ordnungsgemäße Beratung und sachgerechte Anwendung gefährden sie unsere Umwelt und die Artenvielfalt in bebauten Gebieten. Es ist zu begrüßen, dass viele Bau- und Gartenmärkte, die ihrer Beratungspflicht nicht nachkommen können, glyphosathaltige Produkte aus ihren Regalen genommen haben. Aus Gründen der Vorsorge sollten sie für die private Anwendung generell verboten werden.“ Sie forderte die Bundesregierung auf, ein Abgabeverbot zu prüfen und auf den Weg zu bringen.
In Nordrhein-Westfalen ist die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel auf kommunalen Flächen, wie etwa Bürgersteige, Parkplätze, Sportanlagen, Friedhöfe, etc. nicht genehmigt. Generell ist die Anwendung auf sogenanntem „Nichtkulturland“ (Flächen, die nicht landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden) nur mit einer Genehmigung des Pflanzenschutzdienstes der Landwirtschaftskammer zulässig. Diese stellt den Kommunen umfangreiches Informationsmaterial zur nicht-chemischen Unkrautregulierung und Vorführungen für Maschinen und Verfahren ohne Chemie zur Verfügung.
Zum Tag des Gartens
Der Tag des Gartens wird in Deutschland seit 1984 jeweils am zweiten Sonntag im Juni begangen. Mit diesem Tag rückt der Bundesverband Deutscher Gartenfreunde e. V. (BDG) die Bedeutung von Gärten in das öffentliche Bewusstsein.
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