NRW-Verbraucherschutzminister Remmel appelliert an das Bundes-kartellamt, endlich gegen Sparkassen und Genossenschaftsbanken wegen überhöhter Gebühren für die Nutzung von Geldautomaten vorzugehen. Laut Erhebungen des Bundeskartellamtes verlangen Sparkassen durchschnittlich 4,26 Euro pro Fremdabhebung. Bei Genossenschaftsbanken liegt die Gebühr im Durchschnitt bei immerhin noch 3,90 Euro. Im Unterschied dazu haben sich die Privatbanken schon 2011 darauf verständigt, von Fremdkunden eine Gebühr von maximal 1,95 Euro zu erheben.