Minister Remmel: Teure Gebühren am Geldautomaten stoppen
NRW-Verbraucherschutzminister Remmel appelliert an das Bundes-kartellamt, endlich gegen Sparkassen und Genossenschaftsbanken wegen überhöhter Gebühren für die Nutzung von Geldautomaten vorzugehen. Laut Erhebungen des Bundeskartellamtes verlangen Sparkassen durchschnittlich 4,26 Euro pro Fremdabhebung. Bei Genossenschaftsbanken liegt die Gebühr im Durchschnitt bei immerhin noch 3,90 Euro. Im Unterschied dazu haben sich die Privatbanken schon 2011 darauf verständigt, von Fremdkunden eine Gebühr von maximal 1,95 Euro zu erheben.
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:
NRW-Verbraucherschutzminister Remmel appelliert an das Bundes-kartellamt, endlich gegen Sparkassen und Genossenschaftsbanken wegen überhöhter Gebühren für die Nutzung von Geldautomaten vorzugehen. Laut Erhebungen des Bundeskartellamtes verlangen Sparkassen durchschnittlich 4,26 Euro pro Fremdabhebung. Bei Genossenschaftsbanken liegt die Gebühr im Durchschnitt bei immerhin noch 3,90 Euro. Im Unterschied dazu haben sich die Privatbanken schon 2011 darauf verständigt, von Fremdkunden eine Gebühr von maximal 1,95 Euro zu erheben.
„Sparkassen und Genossenschaftsbanken bestrafen Kunden von Privatbanken mit hohen Abhebegebühren. Sie sind fast doppelt so hoch wie die Fremd-Abhebegebühren bei Privatbanken“, sagte NRW-Verbraucherschutzminister Remmel. „Die unverschämten Gebühren treffen insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem Land. Denn dort fehlt es häufig an einer Alternative zu Geldautomaten von Sparkassen oder Genossenschaftsbanken.“
Das Bundeskartellamt hat für den Zeitraum vom 1. August 2011 bis zum 31. Juli 2012 ermittelt, dass Sparkassen und Genossenschaftsbanken mit Fremdabhebungen an Geldautomaten bundesweit einen Ertrag von mehr als 389 Millionen Euro erwirtschafteten. „Sparkassen und Genossenschaftsbanken wollen sich mit dieser Gebührenpolitik offensichtlich auch eine lukrative Einnahmequelle sichern“, so Remmel. „Ich fordere das Bundeskartellamt auf, die seit mehreren Jahren laufende Überprüfung abzuschließen und alle möglichen Schritte zur Unterbindung dieser Geschäftspolitik einzuleiten.“
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Telefon 0211 4566-748 (Stephan Malessa).
Kontakt
Pressekontakt
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
E-Mail: | Presse [at] mulnv.nrw.de |
---|
Bürgeranfragen
Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
E-Mail: | nrwdirekt [at] nrw.de |
---|
Pressekontakt
Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen
Telefon: | 0211 / 837-1134 |
---|---|
E-Mail: | presse [at] stk.nrw.de |