Nordrhein-Westfalen bekommt ein neues, zukunftsfähiges Landesmediengesetz. In der Plenarsitzung am 3. Juli 2014 des Landtags wurde das Gesetz verabschiedet. NRW-Medienministerin Dr. Angelica Schwall-Düren: „Wir haben damit in Nordrhein-Westfalen ein modernes und richtungsweisendes Gesetz, das den Anforderungen der digitalen Gesellschaft Rechnung trägt und auf die dringenden Bedarfe der Praxis reagiert. Die Kernelemente sind Vielfalt, Partizipation und Transparenz.“ Aufgabe des Medienrechts ist es, Vielfalt sicherzustellen. Das Gesetz richtet sich daher darauf, das Entstehen von Inhalten und Angeboten zu fördern. Es regelt aber ebenso auch Fragen der Verbreitung von Inhalten, sei es die Frequenznutzung oder die Digitalisierung im Kabel.