Rede von Ministerin Dr. Angelica Schwall-Düren bei der 902. Sitzung des Bundesrates am 02. November 2012
Die zentrale politische Frage, die wir mit unserer heutigen Stellungnahme klären müssen, ist: Ist die EZB die richtige Institution für eine gemeinschaftliche Bankenaufsicht, und für welche Finanzinstitute soll diese gelten?
480 Bundesrat – 902. Sitzung – 2. November 2012
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen
und Kollegen!
In der Tat, die Krise der Wirtschafts- und Währungsunion hat auf die europäischen
Bürgerinnen und Bürger in vielen Bereichen gravierende Auswirkungen. Die Maßnahmen, die ergriffen worden sind, sind nicht immer erfolgreich und tragen darüber hinaus dazu bei, die Rezession teilweise zu verschärfen. Die Probleme im Bankensektor haben erheblichen Anteil daran. Lassen Sie mich deshalb anhand weniger Punkte unsere Haltung zum heute vorliegenden Verordnungsvorschlag skizzieren! Aus unserer Sicht ist es unerlässlich, Schieflagen von Banken, aus denen Risiken und Verwerfungen für den gesamten europäischen Finanzmarkt entstehen können, rechtzeitig zu identifizieren und dagegen ebenso angemessen wie entschlossen vorzugehen; denn die Bankenprobleme wirken sich nicht nur im Finanzsektor aus, sondern sie schaden in erheblichem Maße der Realwirtschaft, ja sie können ganze Staaten in den Abgrund reißen, wie wir es im Fall Irland schon erleben mussten. Und, meine Damen und Herren, noch ist nicht klar, welche Auswirkungen die Krise der spanischen Sparkassen auf die spanischen Staatsfinanzen hat. Deshalb begrüßt die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen grundsätzlich die Absicht der Europäischen Union, eine gemeinsame europäische Bankenaufsicht zu errichten. Wir halten das für dringend erforderlich. Wie meine Kollegen und Kolleginnen möchte auch ich zum Ausdruck bringen, dass eine Reihe von Regelungen erheblich verbessert werden muss. Von der überwiegenden Zahl der Banken in Deutschland gehen keine systemischen Risiken aus.
Der deutsche Bankenmarkt weist im Vergleich zu den übrigen Mitgliedstaaten deutliche Unterschiede auf. Er ist kleinteiliger strukturiert und verfügt, wie die Sparkassen und Genossenschaftsbanken, über funktionierende institutssichernde Einrichtungen. Mein Eindruck ist, dass inzwischen auch in Brüssel die Vorteile des deutschen Drei-Säulen-Systems erkannt werden: Das Regionalprinzip wurde nicht aufgegeben, und man hat sich einer Deregulierung unterworfen, wie Herr McAllister schon deutlich gemacht hat.
Deswegen ist eine direkte und dauerhafte europäische Aufsicht über kleine und mittlere Institute nicht angemessen. In der Regel ist dadurch bei solchen Banken ohne grenzüberschreitende Geschäftsaktivität auch kein „Mehrwert“ zu erwarten. Eine effiziente europäische Aufsicht muss sich auf große, systemrelevante Banken konzentrieren.
Meine Damen und Herren, es freut mich, dass die Europäische Kommission inzwischen auch erkannt hat, dass es wenig Sinn hat, in Frankfurt einen weiteren Bankenturm zu errichten und die 6 000 europäischen Banken selbst und direkt zu überwachen, sondern dass sie, wie sie klar zum Ausdruck gebracht hat, auf die Unterstützung der nationalen Behörden angewiesen ist. Entgegen dem Vorschlag der Kommission muss aber bei der Überwachung der nicht systemrelevanten Banken weitgehende Autonomie der nationalen Behörden sichergestellt sein. Der Vorschlag der Kommission ist nämlich nicht verhältnismäßig. Der Eingriff in nationale Kompetenzen ist zu weitgehend. Das sollte aber nicht dazu führen, den Gesamtvorschlag durch eine Subsidiaritätsrüge in Frage zu stellen; denn – wie Bürgermeisterin
Linnert schon gesagt hat – wir wollen und brauchen die europäische Bankenaufsicht. Wir sollten jedoch darauf hinarbeiten, dass der Verordnungsvorschlag bessere Regelungen enthält. Das ist im Hinblick auf die Trennung von Geldpolitik und Aufsichtsfunktion bei der EZB erforderlich. Die Vorkehrungen, die die Kommission dazu vorgeschlagen hat, genügen noch nicht. Auch der Europäische Rat vom 18./19. Oktober 2012 hat sich für eine klare Trennung ausgesprochen. Ich möchte – wie Frau Bürgermeisterin Linnert – darauf hinweisen, dass eine demokratische Kontrolle der Aufsichtsbehörde unerlässlich ist. Der Europäische Rat hat sich am 18./19. Oktober 2012 auch darauf geeinigt, bis Ende dieses Jahres den Rechtsrahmen der gemeinsamen Aufsicht zu vereinbaren. Die Aufnahme der tatsächlichen Aufsichtstätigkeit soll aber erst im Laufe des Jahres 2013 erfolgen. Meine Damen und Herren, wir brauchen eine funktionierende und arbeitsfähige Aufsicht, die auch den nationalen Erfordernissen Rechnung trägt. Das heißt, der Verordnungstext muss sorgfältig ausgearbeitet werden. Und wir brauchen die europäische Aufsicht rasch. Eine europäische Aufsicht kann nur dann effizient sein, wenn sie sich nicht in den Details der kleinen und mittleren Banken verliert. Die nationalen Behörden müssen deshalb den erforderlichen Spielraum behalten. Das muss in der Verordnung ausdrücklich niedergelegt werden und darf sich nicht auf bloße Absichtserklärungen der Kommission beschränken. Nur ein stabiler Bankensektor erfüllt seine volkswirtschaftlich dienende Funktion. Ein europäischer Aufsichtsmechanismus trägt dazu bei. Er ist ein wichtiger Baustein, um künftige Gefahrenherde zu vermeiden. – Herzlichen Dank.