Die Landesregierung hat die Zuständigkeit für die Durchführung von Sprachtests für ausländische Ärztinnen und Ärzte, die in Nordrhein-Westfalen in ihrem erlernten Beruf arbeiten wollen, auf die nordrhein-westfälischen Ärzte- und Zahnärztekammern übertragen. Sie sind nach dem Heilberufsgesetz originär für die Fort- und Weiterbildung der Ärzteschaft zuständig. Die Kammern wurden angewiesen, nicht nur das Hörverstehen und die Sprachfertigkeit, sondern auch die schriftliche Ausdrucksfähigkeit zu überprüfen. „Ärztinnen und Ärzte müssen nicht nur dieselbe Sprache sprechen wie ihre Patientinnen und Patienten, sie müssen auch in der Lage sein, Arztbriefe und Gesundheitsbescheinigungen richtig zu formulieren“, erklärte Ministerin Steffens anlässlich der Bekanntgabe des Inkrafttretens der neuen Zuständigkeit.