Ausbau weiter gesichert: Land schafft 41.000 Plätze im Landessystem

29. November 2024
PHB Paul, Josefine - ernst, blauer Hintergrund (2022)

Das Land Nordrhein-Westfalen hält seine Zusage ein, die Kommunen durch einen Ausbau der Kapazitäten im Landessystem zur Unterbringung von Geflüchteten zu entlasten.

Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

Das Land Nordrhein-Westfalen hält seine Zusage ein, die Kommunen durch einen Ausbau der Kapazitäten im Landessystem zur Unterbringung von Geflüchteten zu entlasten. Dafür verfolgen die Bezirksregierungen als zuständige Landesmittelbehörden mit Hochdruck die Anmietung geeigneter Liegenschaften. So konnten bis Ende 2024 rund 41.000 Plätze geschaffen bzw. mietvertraglich gesichert werden.

In zahlreichen Kommunen sind bereits weitere Plätze entstanden – und es kommen weiter neue hinzu: So ist im September beispielsweise die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) Weeze II um 240 Plätze erweitert worden, auch in der Notunterkunft (NU) Paderborn sind nun weitere 200 Plätze hinzugekommen. Bis zum Ende des Jahres werden die NU Hagen (800 Plätze) und die NU Selm II (300 Plätze) in Betrieb genommen. Zudem eröffnet in Bochum eine neue Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) mit 750 Plätzen. Die ZUE Düren wird um 500 Plätze erweitert. Die Erstaufnahmeeinrichtungen sind momentan (Stand 26.November 2024) zu 33 Prozent ausgelastet, die Zentralen Unterbingungseinrichtungen und Notunterkünfte zu 73 Prozent.

Flucht- und Integrationsministerin Josefine Paul: „Wir unterstützen die Kommunen bei ihrer hervorragenden Arbeit sowohl finanziell als auch durch den erfolgten weiteren Ausbau des Landesunterbringungssystems. Die Landesregierung macht damit deutlich, dass sie die Botschaften aus den Kommunen ernstnimmt und sich ihrer Verantwortung im Bereich Flucht und Migration stellt.”

Bund, Land und Kommunen stehen in einer Verantwortungsgemeinschaft bei der Aufgabe, eine große Zahl geflüchteter Kinder, Frauen und Männer unterzubringen und zu versorgen. Die Landesregierung ist sich dabei insbesondere der schwierigen Lage und der hohen Belastung in vielen Kommunen bewusst. In diesem Jahr sind bislang zwar deutlich weniger Schutzsuchende nach Deutschland und Nordrhein-Westfalen gekommen als noch im vergangenen Jahr, doch die Zahlen bleiben auf einem hohen Niveau und könnten zum Winter erfahrungsgemäß wieder steigen. Hier schaffen Kommunen und Land bereits gemeinsam Vorsorge und sind fortlaufend im Gespräch.

Das Land sichert den Kommunen entsprechend zu, dass über Weihnachten und Neujahr keine sogenannten Zuweisungstransfers stattfinden. In diesem Jahr werden also vom 23. Dezember 2024 bis zum 5. Januar 2025 keine Geflüchteten aus den Landeseinrichtungen in den kommunalen Unterkünften ankommen. Das bedeutet eine Entlastung insbesondere der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort, die oft mit hohem Aufwand die Aufnahme und Unterbringung jedes einzelnen Geflüchteten organisieren.

Land rechnet für 2024 mit 45.000 bis 50.000 Asylsuchenden

Saisonal bedingt ist mit einem erhöhten Zugang Schutzsuchender in den Herbst-/Wintermonaten zu rechnen, derzeit sind die Zugangszahlen auf konstantem Niveau. Unter der Berücksichtigung der tatsächlichen Zugänge geht das Land von 45.000 bis 50.000 Asylsuchenden für das laufende Jahr bis Ende 2024, wobei aktuelle Entwicklungen wie Kriege und Krisen die Lage ad hoc verändern können. 2023 haben insgesamt 64.711 Menschen in Nordrhein-Westfalen ein Asylgesuch geäußert.

Da der Bund seiner Verpflichtung zur Erstellung einer Prognose der Asylzugangszahlen weiterhin nicht nachkommt, erstellt das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration auf Basis langjähriger Entwicklungen und Veränderungen der letzten Monate hilfsweise eine Prognose für Nordrhein-Westfalen.

Landeseinrichtungen bieten Vorteile für Kommunen

Das Land arbeitet unvermindert mit Hochdruck am weiteren Aufbau der Unterbringungskapazitäten. Für den Ausbau des Landessystems ist die enge Verzahnung mit den Kommunen von großer Bedeutung – denn letztlich sind Landeseinrichtungen immer in Kommunen verortet. Einen Anreiz erhalten die Standortkommunen, indem sie seit Ende 2023 die aktive Kapazität – unabhängig von der tatsächlichen Belegung – einer Landesunterbringung zu 100 Prozent auf die kommunale Aufnahmeverpflichtung anrechnen lassen können.

Die neuen Liegenschaften für die Unterbringung der Geflüchteten werden nun sukzessive hergerichtet. Um die angemieteten Objekte bezugsfertig zu machen, müssen u. a. Freiflächen noch in Container-Modulbauweise bebaut werden oder auch Gebäude wie z. B. ehemalige Bürokomplexe oder vormals als Hotel genutzte Objekte für die Zwecke der Geflüchtetenunterbringung umgebaut werden.

ugleich hat das Land die Infrastruktur der Einrichtungen verbessert: So verfügen die Landeseinrichtungen über ein verbindliches und bewährtes Gewaltschutzkonzept. Dieses Konzept sieht u. a. Begegnungs- und Kommunikationsräume für vulnerable Personen vor, z. B. Frauencafés und Mädchentreffs, außerdem Spiel-, Sport- und Freizeitmöglichkeiten. Es wird aktuell überarbeitet und aktualisiert, um beispielsweise den Schutz von Minderjährigen noch stärker in den Fokus zu nehmen und ebenfalls den Schutz von Mitarbeitenden. Mit dem Nachtragshaushalt ermöglichen wir zudem die Einsetzung von Gewaltschutzkoordinatorinnen und Gewaltschutzkoordinatoren, die in jeder Einrichtung als Teil des Betreuungsteams agieren. Die Ansprechpersonen fungieren nach innen als geschulte Kontaktperson für Mitarbeitende sowie Bewohnerinnen und Bewohner. Nach außen sind sie die Netzwerkpersonen für Beratungsstellen sowie zu Sicherheitsbehörden.  Im Umfeld der Einrichtungen besteht eine enge Kooperation zwischen allen beteiligten Behörden vor Ort (Unterbringungseinrichtung, Kommune, Polizei), die sich z. B. im Rahmen von sogenannten Runden Tischen eng austauschen, um das Zusammenleben von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Anwohnerinnen und Anwohnern konstruktiv und sicher zu gestalten. Als sehr unterstützend für den Dialog und Kontakt zwischen allen Beteiligten wirkt sich außerdem das Umfeldmanagement in vielen Einrichtungen aus.

Neben der Erhöhung der Kapazitäten im Landessystem ist zudem bereits eine deutliche Erhöhung der FlüAG-Pauschalen um 15,81 Prozent für die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten in den Kommunen angekündigt worden. Ebenso wird der Bereich der Rückführungen und freiwilligen Rückkehr von Geflüchteten in ihre Heimatländer gestärkt. Die Zentralen Ausländerbehörden erhalten hierzu weitere Mittel für Personal und Ausstattung, insbesondere für die Bereiche Rückkehrmanagement einschließlich Dublin-Überstellungen, Haftangelegenheiten und Datenträgerauswertung. Das unterstützt auch die kommunalen Ausländerbehörden.

Weiterführende Zahlen und Fakten

Nordrhein-Westfalen verfügt derzeit über insgesamt 56 Landesunterkünfte: fünf Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE), 30 Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) und 21 Notunterkünfte (NU). Mitarbeitende der Bezirksregierungen sind in den Unterbringungseinrichtungen des Landes gemeinsam mit Betreuungs- und Verpflegungsdienstleistenden sowie Personen von Sicherheitsdiensten im Einsatz, um möglichst reibungslose Abläufe und einen gelingenden Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern in der Nachbarschaft zu ermöglichen, zum Beispiel mit Bürgersprechstunden.

Asylsuchende, die nach Nordrhein-Westfalen kommen, wohnen zunächst in den Unterbringungseinrichtungen des Landes gemäß dem gesetzlichen Auftrag des Landes, die Erstaufnahme sicherzustellen. Nach ihrer Registrierung kommen sie für ca. zwei bis vier Wochen in eine der fünf EAE. In dieser Zeit stellen sie bei einer Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ihren Asylantrag. Anschließend werden sie in einer ZUE oder NU untergebracht. Nach der Unterbringung im Landessystem folgt eine Unterbringung in den Kommunen – mit festem Verteilschlüssel nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG).

Asylsuchende aus sicheren Herkunftsstaaten sind verpflichtet, nach einer Ablehnung ihres Asylantrags als offensichtlich unbegründet oder unzulässig bis zur Ausreise oder bis zum Vollzug der Abschiebungsandrohung oder -anordnung in einer Landeseinrichtung zu wohnen. Die Wohnverpflichtung für minderjährige Asylsuchende und ihre Eltern bzw. Sorgeberechtigten sowie ihren volljährigen, ledigen Geschwistern gilt unabhängig vom Stand und Ausgang des Asylverfahrens und vom Herkunftsstaat in allen Fällen maximal sechs Monate. Danach sind die Familien einer Kommune zuzuweisen.

Seit 2022 hat sich die Zahl der Schutzsuchenden durch den Ukraine-Krieg stark erhöht. Zudem kommt weiterhin eine hohe Zahl an Menschen aus anderen Staaten nach Deutschland und Nordrhein-Westfalen. Der Immobilien- und Wohnungsmarkt ist nach wie vor angespannt, auch weil fast 260.000 Menschen aus der Ukraine Quelle: AZR) hier in Nordrhein-Westfalen Schutz und Obdach gefunden haben. Hinzu kommen fast 36.000 Schutzsuchende aus anderen Kriegs- und Krisenregionen, die bereits in den ersten neun Monaten dieses Jahres in Nordrhein-Westfalen Zuflucht gefunden haben. Die meisten Schutzsuchenden, die nach Nordrhein-Westfalen kommen, stammen aus Syrien, der Türkei und Afghanistan.

Kontakt

Pressekontakt

Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

Telefon: 0211 837-2417
E-Mail: presse [at] mkjfgfi.nrw.de

Bürgeranfragen

Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

Telefon: 0211 837-2000
E-Mail: nrwdirekt [at] nrw.de