Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Pflegerechts in Nordrhein-Westfalen beschlossen. „Damit schaffen wir den Rahmen für eine zukunftsfähige Versorgungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen in Nordrhein-Westfalen“, erklärte Pflegeministerin Barbara Steffens nach der Entscheidung. Prognosen gehen davon aus, dass sich die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2050 verdoppeln wird. Die Reform des bisherigen Landespflege und des Wohn- und Teilhabegesetzes zum „GEPA NRW“ ist jedoch nicht nur aufgrund der demografischen Entwicklung dringend notwendig, sondern die heutige Pflege- und Wohnangebote entsprechen oft nicht den Bedürfnissen der Menschen. „Wir gehören alle irgendwann zur Gruppe der Älteren. Deshalb geht das Thema, wie wir im Alter leben wollen, wirklich alle an“, betonte die Ministerin.