Ministerin Steffens: Weitere Regulierung der Prostitution ist dringend notwendig, aber mit Sachverstand und Augenmaß

8. April 2014
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Für eine sinnvolle Reform des inzwischen zwölf Jahre alten Prostitutionsgesetzes setzt sich die nordrhein-westfälische Emanzipationsministerin Barbara Steffens ein. „Sicherlich ist Prostitution kein Beruf wie jeder andere. Wer aber Prostitution ausüben möchte, soll dies unter geregelten und menschenwürdigen Bedingungen tun können“, erklärte Ministerin Steffens in Düsseldorf.

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Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter teilt mit:

Für eine sinnvolle Reform des inzwischen zwölf Jahre alten Prostitutionsgesetzes setzt sich die nordrhein-westfälische Emanzipationsministerin Barbara Steffens ein. „Sicherlich ist Prostitution kein Beruf wie jeder andere. Wer aber Prostitution ausüben möchte, soll dies unter geregelten und menschenwürdigen Bedingungen tun können“, erklärte Ministerin Steffens in Düsseldorf.

„Einfache Lösungen mögen zwar verlockend sein, sie nutzen aber niemandem“, betont die Ministerin. Nordrhein-Westfalen gehe es nicht um noch mehr Repression, sondern vor allem um einen besseren Schutz und um bestmögliche Arbeitsbedingungen für die Frauen und Männer, die in der Prostitution arbeiten. „Denn sie sind die Schwächsten im Geschäft mit Erotik und Sexualität“, so Steffens weiter.

Zentrale Forderungen aus Nordrhein-Westfalen lauten:

  • Einführung einer Erlaubnispflicht für Prostitutionsstätten. Hierbei sollte der Gesetzgeber zunächst den Begriff der Produktionsstätte insbesondere im Hinblick auf neue, durch das Internet ermöglichte und begünstigte Formen der Prostitution definieren. Wesentliche Elemente der Erlaubnispflicht sollten eine Überprüfung der Zuverlässigkeit der Betreiber und Betreiberinnen (Ausschlusskriterien zum Beispiel: Vorstrafen aufgrund von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder wegen Gewaltdelikten) sowie Mindestanforderungen an gesundheitliche, hygienische und räumliche Bedingungen sein.
  • Überprüfung des Strafrechts etwa in Bezug auf das sogenannte Vermieterprivileg. Dies sieht im Falle der Ausbeutung von Prostituierten für Wohnungsvermieter eine mildere Strafdrohung vor als für Zuhälter.
  • Eindeutige Definition von Grenzen zulässiger Weisungen durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im sexuellen Dienstleistungsgewerbe durch den Bundesgesetzgeber.

Diese Forderungen wird Nordrhein-Westfalen am Freitag, 11. April 2014, auch in den Bundesrat in Berlin einbringen. Sie stellen bewusst einen Gegenentwurf zu populistischen Forderungen aus dem Saarland dar. „Weder Zwangsuntersuchungen von Prostituierten noch ein neuer Straftatbestand zur Freierbestrafung sind geeignete Maßnahmen gegen kriminelle Machenschaften und menschenunwürdige Arbeitsbedingungen im Bereich der Prostitution“, unterstreicht die Ministerin.

Wer Prostitution regeln und Menschenhandel zurückdrängen wolle, müsse die Bedingungen in diesem gesellschaftlichen Graubereich kennen. Ministerin Steffens: „So wichtig das Prostitutionsgesetz als ein erster Schritt war – die Annahme, die Begründung sozialversicherungsrechtlich abgesicherter Arbeitnehmerverhältnisse könne zu einer Stärkung der Position von Menschen in der Sexarbeit führen, hat sich als Trugschluss erwiesen. Wir müssen noch genauer hinschauen, welche Regelungen und Maßnahmen in diesem komplexen Bereich wirklich zielführend sind.“

Die Ministerin verweist in diesem Kontext auf den Runden Tisch Prostitution NRW – „ein bundesweit einzigartiges Gremium“ -, bei dem auch Menschen aus der Sexarbeit zu Wort kommen.

Der Anfang 2011 gegründete Runde Tisch Prostitution, an dem nicht nur Vertretungen aus Landesministerien sitzen, sondern auch kommunale Spitzenverbände, Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel, Beratungsstellen für weibliche und männliche Prostituierte sowie Prostituierte selbst, hat in bisher 14 Sitzungen zu einzelnen Schwerpunktthemen über 70 sachverständige Personen aus Wissenschaft und Praxis gehört. „Gerade weil valide Daten fehlen und nur wenig Wissen über Prostitution vorhanden ist, ist  diese systematische Zusammenführung der Expertise unverzichtbar“, so Barbara Steffens.

Weitere Informationen zum Runden Tisch Prostitution NRW sind zu finden unter: www.mgepa.nrw.de/emanzipation/frauen/frau_und_beruf/runder_tisch_prostitution/index.php


Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter, Telefon 0211 8618-4246.

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