Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der Rundfunkrat in Fragen der Aufsicht über die Geschäftsführung des WDR zukünftig stärker durch den Verwaltungsrat entlastet wird, der Aufsichtsaufgaben in Rechts- und Finanzfragen übernehmen soll. In gleichem Zuge wird der Verwaltungsrat zu einem Expertengremium fortentwickelt, um diesen neuen Anforderungen gerecht zu werden und eine effiziente Aufsicht gewährleisten zu können.