Land, Stadt und DUH einigen sich auf Vergleich im Klageverfahren zur Luftreinhalteplanung Wuppertal
Ministerin Ursula Heinen-Esser: Diese Einigung ist ein weiterer wichtiger Erfolg für die Verbesserung der Luftqualität und zur Sicherung der Mobilität in Nordrhein-Westfalen
Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Wuppertal und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Klage der DUH zum Luftreinhalteplan Wuppertal mit einem Vergleich beendet. Zuvor gab es bereits Vergleiche für die Städte Essen, Bonn, Dortmund, Hagen, Oberhausen, Gelsenkirchen, Bielefeld, Bochum, Düren und Paderborn.
Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Wuppertal und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster die Klage der DUH zum Luftreinhalteplan Wuppertal mit einem Vergleich beendet. Zuvor gab es bereits Vergleiche für die Städte Essen, Bonn, Dortmund, Hagen, Oberhausen, Gelsenkirchen, Bielefeld, Bochum, Düren und Paderborn.
„Die heute verkündete Einigung über die Luftreinhalteplanung Wuppertal ist ein weiterer wichtiger Erfolg für Nordrhein-Westfalen. Denn unser Ziel ist es, mit effektiven Luftreinhalte-Maßnahmen und ohne Fahrverbote sicherzustellen, dass der Stickstoffdioxid-Grenzwert für den Jahresmittelwert von 40 µg/m³ an allen Messstandorten Nordrhein-Westfalens zeitnah eingehalten wird", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.
Sie hob die Anstrengungen der Bezirksregierung Düsseldorf und der Stadt Wuppertal hervor und bedankte sich bei allen Beteiligten. Darüber hinaus betonte die Ministerin die vermittelnde Rolle des OVG Münster, das mit seiner konstruktiv geführten Verhandlung im Rahmen einer
Telefonkonferenz dazu beigetragen hat, angemessene Maßnahmen zur Einhaltung des Stickstoffdioxidgrenzwerts in Wuppertal zu vereinbaren.
Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher: „Wir freuen uns, dass anerkannt wurde, dass die Stadt Wuppertal und die Bezirksregierung bereits eine Vielzahl an Maßnahmen auf den Weg gebracht haben und so auf dem richtigen Weg sind, die Stickoxid-Werte einzuhalten. Daran werden wir zusammen mit der Stadt nun intensiv weiterarbeiten. Wir wollen zum Beispiel durch intelligente Ampelsteuerungen in Verbindung mit Geschwindigkeitsreduzierungen unter anderem auf dem Steinweg, der Briller Straße und der Westkotter Straße erreichen, dass die Emissionen der bergwärts fahrenden Fahrzeuge minimiert werden. Zudem soll an den kritischen Steigungsstrecken der ÖPNV ausschließlich mit modernen, abgasarmen Bussen abgewickelt werden.“
Oberbürgermeister Andreas Mucke: „Ich danke allen Beteiligten für die konstruktiven und zielführenden Gespräche und dem OVG Münster für seine umsichtige Moderation. Mit dem erzielten Vergleich wird Wuppertal die Einhaltung der Grenzwerte ohne Fahrverbote sicherstellen und außerdem durch den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Verkehrssteuerung bundesweit zum Vorreiter. Unser selbstlernendes Leitsystem reagiert dynamisch auf die jeweilige Verkehrs- und Schadstoffsituation. Emissionen können so reduziert werden. Für die Verkehrswende hin zu nachhaltiger Mobilität und besserer Luft für die Menschen arbeiten wir engagiert weiter. Maßnahmen dazu werden im fortzuschreibenden Luftreinhalteplan festgehalten.“
Nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens wird die Fortschreibung des Luftreinhalteplans (LRP) Wuppertal von 2013 durch die Bezirksregierung Düsseldorf erarbeitet und fertiggestellt. Unterstützung leistet dabei eine Projektgruppe, in der Vertreterinnen und Vertretern unter anderem von Umweltverbänden und Verwaltung sowie aus den Bereichen Wirtschaft, Handwerk und Verkehr, weitere Maßnahmen beisteuern, die die im gerichtlichen Vergleichsverfahren vereinbarten städtischen Maßnahmen ergänzen.
Eckpunkte des Vergleichs
Mit dem Vergleich wurde eine Reihe von Maßnahmen vereinbart.
Herauszuheben sind hierbei unter anderem:
- die adaptive umweltsensitive Lichtsignalanlagensteuerung zur Optimierung des Verkehrsflusses und zur Reduzierung der täglichen Verkehrsmenge an den Hauptbelastungsschwerpunkten (Briller Straße, Gathe, Steinweg, Westkotter Straße und Haeseler Straße),
- die Nachrüstung und der Austausch von Euro V-Bussen sowie die Anschaffung von 20 Brennstoffzellenbussen. An den Hauptbelastungsschwerpunkten sollen ab Juli 2020 nur noch Busse eingesetzt werden, die den Anforderungen der Euro VI-Norm entsprechen
- die Parkraumbewirtschaftung einschließlich der Erhöhung der Parkgebühren
Die im Vergleich vereinbarten Maßnahmen gehen in die laufende Fortschreibung des Luftreinhalteplans Wuppertal ein.
Noch nicht terminiert ist das bei dem OVG anhängige Verfahren für den Luftreinhalteplan Düsseldorf. Gegen die Urteile des OVG zur Fortschreibung der Luftreinhaltepläne Aachen und Köln hatte das Land Revision eingelegt. „Wir arbeiten daran, dass wir uns auch für diese Städte über wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität verständigen“, sagte die Ministerin.
Der Vergleich inklusive der Anlagen mit den Maßnahmenpaketen ist als Anlage der heutigen Pressemitteilung des OVG Münster hier www.ovg.nrw.de abrufbar.
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