Mit dem am 14. Mai 2013 in Kraft getretenen Jugendarrestvollzugsgesetz schafft Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland eine moderne, verfassungsrechtlich fundierte gesetzliche Grundlage für den Vollzug des Jugendarrestes, die sich deutlich vom reinen Sanktionscharakter abwendet. In den Arresteinrichtungen des Landes stehen nun Erziehung und Förderung der Jugendlichen und Heranwachsenden im Mittelpunkt. Diese sollen befähigt werden, künftig eigenverantwortlich und ohne Straftaten zu leben. Diese konsequent pädagogische Ausrichtung beinhaltet beispielsweise individuelle Bildungs- und Fördermaßnahmen sowie vielfältige Unterstützung bei dem Erlernen alternativer Handlungsformen. Sinnvolle Beschäftigung, Bildung, Sport und Förderung von Kreativität werden eingerahmt von professionell geführten Gruppenveranstaltungen und Einzelgesprächen sowie einer wirksamen Nachsorge nach der Entlassung.