Darlehensprogramm für Baudenkmäler stark gefragt
Die vom Land im Oktober 2013 erstmals aufgelegten Darlehensprogramme für Baudenkmäler werden sehr gut angenommen. „Mit dem Darlehensprogramm haben wir die öffentlichen Haushalte entlastet und neue Möglichkeiten für den Denkmalschutz eröffnet. Das Programmvolumen für die Baudenkmäler in Höhe von 40 Millionen Euro ist vollständig ausgeschöpft worden“, berichtete NRW-Bauminister Michael Groschek im Landtagsausschuss in Düsseldorf.
Die vom Land im Oktober 2013 erstmals aufgelegten Darlehensprogramme für Baudenkmäler werden sehr gut angenommen. „Mit dem Darlehensprogramm haben wir die öffentlichen Haushalte entlastet und neue Möglichkeiten für den Denkmalschutz eröffnet. Das Programmvolumen für die Baudenkmäler in Höhe von 40 Millionen Euro ist vollständig ausgeschöpft worden“, berichtete NRW-Bauminister Michael Groschek im Landtagsausschuss in Düsseldorf.
Für die Sanierung von Baudenkmälern und von Bauwerken mit historisch besonders erhaltenswerter Bausubstanz stehen zwei Darlehensprogramme der landeseigenen NRW.BANK zur Verfügung: Das Programm „NRW.BANK.Baudenkmäler“, und das Programm „Erneuerung von selbst genutzten Denkmälern und erhaltenswerten Wohngebäuden“.
Besonders gefragt war das Programm „NRW.BANK.Baudenkmäler“, das der Förderung von Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von gewerblichen, kulturellen und religiösen Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz dient. In dem Programm standen 40 Millionen Euro für 2014 zur Verfügung. Es wurde mit Förderzusagen für 46 Projekte in Höhe von 39.646.800 Euro fast komplett ausgeschöpft. Mit der Darlehenssumme werden Investitionen in Höhe von fast 58 Millionen Euro ermöglicht. (Vorjahr: 6 Projekte, 7.205.000 Euro Fördersumme). Dietrich Suhlrie vom Vorstand der NRW.BANK teilte mit: „Wir haben für 2015 das Programm um zehn Millionen auf 50 Millionen Euro aufgestockt, um der erwarteten Nachfrage entsprechen zu können. Zur weiteren Verbesserung der Attraktivität dieses Programms hat die NRW.BANK den Mindestzinssatz von 1,50 Prozent für Förderungen in 2015 auf 1,15 Prozent abgesenkt.“
Die Förderung in Anspruch genommen haben 18 natürliche Personen, vier Religionsgemeinschaften und 24 gewerbliche Nutzer. Die bewilligten Darlehensförderungen verteilen sich auf Anträge unterschiedlicher Größenordnungen und auf alle Regionen des Landes.
Mit den Mitteln wurde zum Beispiel ein Mühlengebäude und ein Kirchturm saniert, ein Altenheim zum quartiersoffenen Seniorenzentrum umgebaut, ein denkmalgeschütztes früheres Kaufhaus einer neuen Nutzung zugeführt und eine ehemalige Hofanlage für die Nutzung zu Büro- und Laborflächen umgebaut. Ein früheres Turbinenhaus wird jetzt durch eine integrative Einrichtung genutzt und ein zu groß gewordenes Einfamilienhaus dient neuerdings als Bed & Breakfast Hotel.
Das Darlehensprogramm „Erneuerung von selbst genutzten Denkmälern und erhaltenswerten Wohngebäuden“ dient der Förderung von baulichen Maßnahmen zur Modernisierung und Instandsetzung von überwiegend zu Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Die Maßnahmen müssen zur Erhaltung, Nutzung und Verbesserung des Gebäudes und des privaten Wohnumfelds geeignet sein.
Hier gab es 124 Förderzusagen mit einem Volumen von 5.056.800 Euro, die einer Investitionssumme von 17.014.200 Euro entsprechen. Das zur Verfügung stehenden Volumen von 20 Millionen Euro wurde allerdings nicht ausgeschöpft. 90 Prozent der bewilligten Darlehen betreffen Anträge im Bereich bis zu 80.000 Euro pro Objekt. Die Anträge sind regional breit gestreut und werden zu drei Vierteln für die Sanierung von Baudenkmälern genutzt. Auch im laufenden Jahr stehen hier wieder 20 Millionen Euro zur Verfügung.
Die Förderung von Maßnahmen an bedeutenden Kirchenbauten und von kleineren Maßnahmen der Bau- und Bodendenkmalpflege erfolgt weiterhin auf Zuschussbasis im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Im Zuschussprogramm für die Bau- und Bodendenkmalförderung wurden im abgelaufenen Jahr 6.024.726,21 Euro (2013: 7.651.000 Euro) bewilligt. Im Jahr 2015 beträgt der Haushaltsansatz hierfür wie im vergangen Jahr 6,2 Millionen Euro. Insgesamt stehen für den Denkmalschutz im Landeshaushalt im laufenden Jahr für die Zuschussförderung 6,2 Millionen Euro und für die Darlehensförderung über die NRW.BANK 70 Millionen Euro zur Verfügung.
Hinweis für die Redaktionen:
Den kompletten Bericht an den Ausschuss finden Sie als Landtagsvorlage 16/2650 auf www.landtag.nrw.de.Die genauen Förderkonditionen sowie Erläuterungen zum Antrag finden sich auf den Webseiten der NRW.BANK: http://www.nrwbank.de/de/index.html.