NRW schafft als erstes Bundesland gesetzliche Grundlage für den Vollzug des Jugendarrestes
Mit dem am 14. Mai 2013 in Kraft getretenen Jugendarrestvollzugsgesetz schafft Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland eine moderne, verfassungsrechtlich fundierte gesetzliche Grundlage für den Vollzug des Jugendarrestes, die sich deutlich vom reinen Sanktionscharakter abwendet. In den Arresteinrichtungen des Landes stehen nun Erziehung und Förderung der Jugendlichen und Heranwachsenden im Mittelpunkt. Diese sollen befähigt werden, künftig eigenverantwortlich und ohne Straftaten zu leben. Diese konsequent pädagogische Ausrichtung beinhaltet beispielsweise individuelle Bildungs- und Fördermaßnahmen sowie vielfältige Unterstützung bei dem Erlernen alternativer Handlungsformen. Sinnvolle Beschäftigung, Bildung, Sport und Förderung von Kreativität werden eingerahmt von professionell geführten Gruppenveranstaltungen und Einzelgesprächen sowie einer wirksamen Nachsorge nach der Entlassung.
Das Justizministerium teilt mit:
Mit dem am 14. Mai 2013 in Kraft getretenen Jugendarrestvollzugsgesetz schafft Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland eine moderne, verfassungsrechtlich fundierte gesetzliche Grundlage für den Vollzug des Jugendarrestes, die sich deutlich vom reinen Sanktionscharakter abwendet. In den Arresteinrichtungen des Landes stehen nun Erziehung und Förderung der Jugendlichen und Heranwachsenden im Mittelpunkt. Diese sollen befähigt werden, künftig eigenverantwortlich und ohne Straftaten zu leben.
Diese konsequent pädagogische Ausrichtung beinhaltet beispielsweise individuelle Bildungs- und Fördermaßnahmen sowie vielfältige Unterstützung bei dem Erlernen alternativer Handlungsformen. Sinnvolle Beschäftigung, Bildung, Sport und Förderung von Kreativität werden eingerahmt von professionell geführten Gruppenveranstaltungen und Einzelgesprächen sowie einer wirksamen Nachsorge nach der Entlassung. Auch bei der Freizeitgestaltung stehen altersgemäß zugeschnittene Angebote neben solchen, die der Verbesserung der Gemeinschaftsfähigkeit dienen. In den Arresteinrichtungen werden Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner benannt, an die sich die Jugendlichen und Heranwachsenden während des gesamten Vollzuges wenden können. Durch ein professionell organisiertes Übergangsmanagement erhalten die Jugendlichen und Heranwachsenden Gelegenheit, Kontakte etwa zur Jugendhilfe und zu Bildungsstätten aufzubauen, die nach der Entlassung weitere Hilfemaßnahmen durchführen können.
„Ein so praktizierter Arrestvollzug hilft nicht nur den straffällig gewordenen jungen Menschen, sondern verbessert gleichzeitig den Schutz der Bevölkerung vor weiteren Straftaten“, sagte Justizminister Thomas Kutschaty.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Justizministeriums, Telefon 0211 8792-255.
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