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Kabinett billigt Eckpunkte für neues Naturschutzgesetz – Weiterer Baustein zur Neuausrichtung der Naturschutzpolitik in NRW

Die Landesregierung will stärker gegen das fortschreitende Artensterben in NRW vorgehen und hat dazu einen weiteren Baustein zur Neuausrichtung der Naturschutzpolitik auf den Weg gebracht. In seiner Sitzung am 23. Juni 2015 verabschiedete das Kabinett die Eckpunkte für das neue Landes-Naturschutzgesetz.

  • Pressemitteilung
  • 12.11.2013

Das Artensterben schreitet auch in NRW voran. Nach dem jüngsten Umweltbericht der Landesregierung ist die Zahl der ausgestorbenen oder verschollenen Arten in Nordrhein-Westfalen so hoch wie nie und liegt inzwischen bei über neun Prozent. 1979 waren es bereits fünf Prozent. Insgesamt sind nach der jüngsten Roten Liste etwa 45 Prozent der beobachteten Arten gefährdet, vom Aussterben bedroht oder ausgestorben. „Wir konnten zwar zwischen 1999 und 2011 eine weitere Verschlechterung bei verschiedenen gefährdeten Arten durch eine aktive Naturschutzpolitik abwenden. So sind Weißstorch, Uhu und Biber wieder an vielen Stellen im Land heimisch geworden. Trotzdem gilt weiterhin, dass etwa die Hälfte der rund 3.000 seit 1979 beobachteten Tier- und Pflanzenarten in ihrer Existenz bedroht sind“, sagte Umweltminister Johannes Remmel bei der Vorlage des aktuellen „Umweltberichtes NRW 2013“ in Düsseldorf. Besorgniserregend ist vor allem, dass die Gefährdung typischer Arten der Feldflur und bisher ungefährdeter „Allerweltsarten“ deutlich zunimmt.