Zweiter Hilfsfonds nach Loveparade-Katastrophe: Bereits 4,3 Millionen Euro an Hinterbliebene und Verletzte ausgezahlt
Ministerpräsident Wüst zum Jahrestag: Gutes und wichtiges Zeichen, dass der zweite Hilfsfonds von den Betroffenen sehr gut angenommen wird. Wir stehen den Betroffenen bei und lassen sie nicht allein
Zwölf Jahre nach der Loveparade-Katastrophe in Duisburg erhalten die Hinterbliebenen und Verletzten weiterhin finanzielle Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ende 2020 hatte die Landesregierung auf Grundlage eines einstimmigen Landtagsbeschlusses einen zweiten Hilfsfonds in Höhe von fünf Millionen Euro aufgelegt.
Zwölf Jahre nach der Loveparade-Katastrophe in Duisburg erhalten die Hinterbliebenen und Verletzten weiterhin finanzielle Unterstützung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ende 2020 hatte die Landesregierung auf Grundlage eines einstimmigen Landtagsbeschlusses einen zweiten Hilfsfonds in Höhe von fünf Millionen Euro aufgelegt. Bis zum 31. März 2022 wurden daraus bereits über 4,3 Millionen Euro an Hinterbliebene und Verletzte ausgezahlt.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Vor 12 Jahren erschütterte Nordrhein-Westfalen ein Unglück, das noch heute Entsetzen und Trauer auslöst – 21 Menschen verloren bei der Loveparade in Duisburg ihr Leben. Der zweite Hilfsfonds des Landes war ein wichtiges Signal an die Betroffenen: Ihr seelisches Leid und der Schmerz der Hinterbliebenen und Verletzten sind nicht vergessen. Es ist deshalb ein gutes und wichtiges Zeichen, dass auch der zweite Hilfsfonds von den Betroffenen sehr gut angenommen wird. Ich ermutige alle Anspruchsberechtigten, die bislang keine Hilfen beantragt haben, ausdrücklich dazu. Wir stehen den Betroffenen bei und lassen sie nicht allein.“
Die Auszahlung der Hilfen erfolgt über die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen. Anspruchsberechtigte können dort in einem unbürokratischen Verfahren einen entsprechenden Antrag bis spätestens 31. Dezember 2023 stellen. Dann endet die Antragsfrist. Nach Angaben der Unfallkasse wurden aus dem zweiten Hilfsfonds bis zum 31. März 2022 Zahlungen in 19 Todesfällen an Hinterbliebene sowie an 615 Verletzte geleistet.
Bei der Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010 war auf dem Gelände eines ehemaligen Güterbahnhofs eine Massenpanik ausgebrochen. 21 Menschen verloren ihr Leben, mehrere hundert wurden verletzt.
Hintergrund
Anspruchsberechtigt sind die Hinterbliebenen und nachweislich Verletzten der Loveparade-Katastrophe, die im Strafverfahren vor dem Landgericht Duisburg erfasst wurden oder bereits Leistungen aus dem ersten Hilfsfonds des Landes (Soforthilfe) erhalten haben. Im Rahmen des zweiten Hilfsfonds werden die Hinterbliebenen mit weiteren 50.000 Euro vom Land unterstützt, Verletzte erhalten 5.000 Euro. Die circa 700 Anspruchsberechtigten waren im Dezember 2020 vom damaligen Ministerpräsidenten Armin Laschet persönlich angeschrieben und auf die Möglichkeit des zweiten Hilfsfonds hingewiesen worden.
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