Wirtschaftsministerium und NRW.BANK verstärken in der Corona-Krise ihr Engagement für Gründer und Start-ups
Wirtschafts- und Digitalminister Pinkwart: Keine innovative Gründungsidee soll verloren gehen
In diesen Wochen stehen insbesondere Gründerinnen und Gründer vor der Schwierigkeit, finanzielle Engpässe zu überbrücken und mit noch nicht etablierten Geschäftsmodellen am Markt zu bestehen.
In diesen Wochen stehen insbesondere Gründerinnen und Gründer vor der Schwierigkeit, finanzielle Engpässe zu überbrücken und mit noch nicht etablierten Geschäftsmodellen am Markt zu bestehen. Die Landesregierung hat deshalb die Unterstützung für den unternehmerischen Nachwuchs weiter verbessert: Die Gründerstipendiaten mit aktuell auslaufender Förderung erhalten ab sofort eine um drei Monate verlängerte Unterstützung. Zudem baut die NRW.BANK ihre Förderangebote für betroffene Start-ups weiter aus.
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die Corona-Krise fordert Wirtschaft und Gesellschaft in nie dagewesener Weise heraus. Mit der NRW-Soforthilfe 2020 hilft die Landesregierung Kleinunternehmen und Selbstständige schnell, unbürokratisch und wirksam. Damit gute Geschäftsideen jetzt nicht verloren gehen, verstärken wir unsere Unterstützung für den unternehmerischen Nachwuchs in Nordrhein-Westfalen: Wir verlängern die Gründerstipendien sowie die Transferförderung aus den Hochschulen und erleichtern über die NRW.BANK die Finanzierung und die Gewinnung von Eigenkapital im Sinne eines Matching-Funds. So eröffnen wir jungen Unternehmen die Chance, mit innovativen Geschäftsmodellen die Wirtschaft nach der Krise voranzubringen.“
„Gerade Start-ups benötigen in der aktuellen Krise unsere Unterstützung“, sagt Michael Stölting, Mitglied des Vorstands der NRW.BANK. „Zum einen ist das Fundament ihres Geschäftsmodells oft noch nicht ausreichend stabil und sie können nicht auf große Rücklagen zurückgreifen. Zum anderen ist der Zugang zu Bankkrediten für sie erschwert, wenn nicht sogar unmöglich. Hier sind wir als Förderbank für Nordrhein-Westfalen gefragt, Start-ups mit guten und erfolgsversprechenden Ideen schnelle unbürokratische Hilfe zu bieten.“
Die Maßnahmen im Einzelnen:
- Gründerstipendien: Alle Stipendien, die zwischen dem 01. März 2020 und dem 30. Juni 2020 auslaufen, können nun unbürokratisch um drei Monate verlängert werden. Dafür wird der Projektträger Jülich alle Stipendiatinnen und Stipendiaten kontaktieren. Weitere Informationen unter: www.gruenderstipendium.nrw
- Start-up-Transfer: Um Ausgründungen aus Hochschulen stärker zu unterstützen, verlängern wir auch den Förderzeitraum für Projekte, die zwischen dem 01. März 2020 und dem 30. Juni 2020 auslaufen, um drei Monate. Für die Antragsrunde zum 30. April 2020 können die Unterlagen auch nachgereicht werden, damit trotz Schließung vieler Hochschulen und Universitäten der jeweilige Projektstart nicht verzögert wird.
- Finanzierung: Die NRW.BANK legt das Programm „NRW.Start-up akut“ neu auf. Mit dem Wandeldarlehen erhalten Unternehmen, die nicht älter als drei Jahre sind, bis zu 200.000 Euro über eine Laufzeit von sechs Jahren. Das Darlehen ist endfällig oder kann zum Ende der Laufzeit bzw. mit Eintritt eines neuen Investors in Eigenkapital gewandelt werden. Vorteil: In der akuten Krise wird das Unternehmen nicht durch Zins- und Tilgungszahlungen belastet.
- NRW.SeedCap: Die NRW.BANK investiert jetzt bereits in einer Summe den Maximalbetrag von 200.000 Euro statt vorher 100.000 Euro pro Unternehmen und erweitert den Kreis der Antragsberechtigen: Startups können dieses Programm bis zu 36 Monate nach Gründung beantragen, wenn ein Business Angel die gleiche Summe drauflegt.
- NRW.BANK.Venture Fonds: Beteiligungen von 0,25 bis 6,0 Mio. Euro sind jetzt auch in der späteren Wachstumsphase möglich. Ziel ist einerseits die Kompensation sich derzeit zurückhaltender Investoren, andererseits – im Sinne eines „Matching Fund“ – die Ergänzung derjenigen Investoren, die weiter bereit sind,s NRW-Start-ups zu finanzieren. So wird verhindert, dass Innovationen Made in NRW durch die akute Krise ausgebremst werden.
- NRW-Soforthilfe: Antragsteller müssen bislang Ihre Waren und Dienstleistungen zum Stichtag 31.12.2019 am Markt angeboten haben. In begründeten Fällen sollen jedoch auch Menschen unterstützt werden, die nach dem Stichtag ihr Unternehmen gestartet haben und nun unverschuldet in eine Notlage geraten sind. Details dazu werden in den kommenden Tagen veröffentlicht.
Zu Förderangeboten der NRW.BANK: www.nrwbank.de/corona
Zur NRW-Soforthilfe 2020: www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020.
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