Wirtschaftsgipfel: Landesregierung sagt NRW-Rettungsschirm zu – Sondervermögen von 25 Milliarden Euro
Landesregierung sichert Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen volle Unterstützung zu / Krise unbekannten Ausmaßes verlangt Hilfe in bisher nicht dagewesener Höhe
Ministerpräsident Armin Laschet, Wirtschaftsminister Prof. Andreas Pinkwart, Finanzminister Lutz Lienenkämper und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann tauschten sich in einer digitalen Konferenz mit Vertretern aus Unternehmen, Banken und Verbänden dazu aus, mit welchen Maßnahmen der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen in Zeiten der Corona-Pandemie schnell, unbürokratisch und wirksam geholfen werden kann.
Am Donnerstag, 19. März, fand der erste Wirtschaftsgipfel der Landesregierung während der Corona-Epidemie statt. Ministerpräsident Armin Laschet, Wirtschaftsminister Prof. Andreas Pinkwart, Finanzminister Lutz Lienenkämper und Arbeitsminister Karl-Josef Laumann tauschten sich in einer digitalen Konferenz mit Vertretern aus Unternehmen, Banken und Verbänden dazu aus, mit welchen Maßnahmen der Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen in Zeiten der Corona-Pandemie schnell, unbürokratisch und wirksam geholfen werden kann.
Ministerpräsident Armin Laschet: „Die Lage ist dramatisch. Das Corona-Virus verbreitet sich in rasantem Tempo in unserem Land und hat zu einer Schockwirkung in der Wirtschaft geführt. Diese Krise unbekannten Ausmaßes verlangt Hilfe in bisher nicht dagewesener Höhe. Mit einem Sondervermögen von rund 25 Milliarden Euro spannen wir einen NRW-Rettungsschirm von historischer Größe. Damit legen wir das größte Hilfsprogramm für Nordrhein-Westfalen seit Bestehen unseres Landes auf. Wir stellen alle erforderlichen Gelder in der Krise und für die Zeit nach der Krise zur Verfügung. Wir wollen, dass kein gesundes Unternehmen wegen des wirtschaftlichen Einbruchs an mangelnder Liquidität scheitert.“
Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Jetzt kommt es darauf an, schnell, unbürokratisch und wirksam zu handeln. Deshalb bieten wir hunderttausenden von Mittelständlern, Kleinunternehmen und Start-ups in Nordrhein-Westfalen Hilfen an, um ihnen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sicherheit zu geben. Das tut die Landesregierung mit der NRW.BANK, der Bürgschaftsbank NRW und den öffentlichen und privaten Kreditinstituten. Dazu stellen wir eine Vielzahl von Instrumenten bereit, die passgenau auf die Bedarfe der unterschiedlichen Unternehmensgrößen zugeschnitten sind und über das hinaus gehen, was der Bund an Hilfen bereitstellt: Von den kleinen Selbstständigen und Existenzgründern, über das Handwerk und den Mittelstand bis zu den Großunternehmen. Dazu stocken wir die Bürgschaften massiv auf, beschleunigen die Verfahren, unterstützen die Startup-Szene und entwickeln die Instrumente in den kommenden Wochen weiter.“
Minister der Finanzen Lutz Lienenkämper: „Unser Ziel ist es, gemeinsam so gut wie möglich durch diese Krise zu kommen, die notwendigen zusätzlichen Anstrengungen entschlossen zu unternehmen, die Grundlagen der Wirtschaft zu bewahren und einen Neustart nach Ende der Krise zu ermöglichen“, erläuterte Lutz Lienenkämper, Minister der Finanzen, das beispiellose Programm zur Stärkung der nordrhein-westfälischen Wirtschaft. „Mit diesem NRW-Rettungsschirm werden wir unbürokratisch und zügig die Mittel bereitstellen, die benötigt werden, um die größte Krise seit Gründung unseres Landes zu bewältigen. Dies ist eine Gemeinschaftsaufgabe aller.“
Ausgewählte Maßnahmen des Hilfspakets der Landesregierung:
- Die Landesregierung wird einen Nachtragshaushalt allein zur Bewältigung der Pandemie und ihrer Folgen aufstellen und darin ein Sondervermögen in Höhe von rund 25 Milliarden Euro vorsehen.
- Der Bürgschaftsrahmen wird massiv erhöht – sowohl für das Landesbürgschaftsprogramm als auch für die Bürgschaftsbank NRW, sowohl in der Höhe als auch hinsichtlich der Haftung, sobald die EU-Kommission dies zulässt. Der Rahmen für Landesbürgschaften wird von 900 Millionen Euro auf 5 Milliarden Euro erhöht. Anträge auf die Gewährung von Landesbürgschaften werden innerhalb von einer Woche bearbeitet. Der Gewährleistungs- und Rückbürgschaftsrahmens für die Bürgschaftsbank NRW wird von 100 Millionen Euro auf 1 Milliarde Euro erhöht. Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Millionen Euro verdoppelt.
- Die Verbürgungsquote wird von 80 Prozent auf 90 Prozent erhöht, sobald die notwendigen europäischen Rahmenbedingungen in Kraft treten.
- Expressbürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu einem Betrag von 250.000 Euro werden innerhalb von drei Tagen ausgeschüttet.
- Die NRW.Bank hat die Bedingungen ihres Universalkredits bereits attraktiver gestaltet und übernimmt nun schon ab dem ersten Euro bis zu 80 Prozent (statt bisher 50 Prozent) des Risikos.
- Ergänzend zu dem angekündigten Bundeszuschussprogramm, das vor allem als Soforthilfe für Kleinunternehmen dringend benötigt wird, wird die Landesregierung passgenau Landesmittel mit zuschussähnlichem Charakter dort bereitstellen, wo dies aufgrund von Besonderheiten in Nordrhein-Westfalen erforderlich ist. Hier kommt es auf eine enge Verzahnung mit dem Bundesprogramm an, um ergänzend zielgenau vor allem Kleinunternehmern, Solo-Selbständigen und Kulturschaffenden helfen zu können.
- Wir wollen die aufstrebende Gründerszene in NRW unterstützen und privaten Investoren, die Startups weiteres Geld geben, ein Finanzierungs-angebot der NRW.BANK an die Seite stellen („Matching Fund“).
- Wir arbeiten mit Hochdruck an einer Verlängerung des Gründerstipendium NRW, damit keine gute Gründeridee verloren geht.
Steuerliche Maßnahmen: Die Finanzverwaltung kommt von der Krise betroffenen Unternehmen auf Antrag mit zinslosen Steuerstundungen (Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer) und der Herabsetzung von Vorauszahlungen (Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer) entgegen und nutzt ihren Ermessensspielraum zu Gunsten der Steuerpflichtigen weitest Möglich aus. Für die entsprechenden Anträge steht ab sofort ein stark vereinfachtes Antragsformular zur Verfügung. Dies ist abrufbar unter www.finanzverwaltung.nrw.de
- Von Vollstreckungsmaßnahmen wird bis auf Weiteres abgesehen. Säumniszuschläge werden erlassen.
- Steuerstundungen
- Sondervorauszahlungen für Dauerfristverlängerungen bei der Umsatzsteuer für krisenbetroffene Unternehmen werden auf Antrag auf Null herabgesetzt. Damit werden den Unternehmen Mittel im Umfang von mehr als 4 Milliarden Euro sofort zur Verfügung gestellt. Hierdurch werden für weite Teile der nordrhein-westfälischen Wirtschaft unmittelbare Liquiditätsverstärkungen in Milliardenhöhe erzielt.
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