Wahl der Schwerbehindertenvertretungen 2022
Claudia Middendorf: Wählen gehen und Mitbestimmung der Menschen mit Behinderungen stärken
Zwischen dem 1. Oktober und 30. November finden in zahlreichen Betrieben und Dienststellen die Wahlen der Schwerbehindertenvertretung für die Amtsperiode 2022 bis 2026 statt. Die Schwerbehindertenvertretung setzt sich für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen ein und fördert ihre berufliche Eingliederung.
Zwischen dem 1. Oktober und 30. November finden in zahlreichen Betrieben und Dienststellen die Wahlen der Schwerbehindertenvertretung für die Amtsperiode 2022 bis 2026 statt. Die Schwerbehindertenvertretung setzt sich für die Interessen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen ein und fördert ihre berufliche Eingliederung. Sie besteht aus einer Vertrauensperson und mindestens einer Stellvertretung.
Hierzu erklärt Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten:
„Für Menschen mit Behinderung gilt es im beruflichen Alltag diverse Hürden zu überwinden. Schwerbehindertenvertretungen sollten immer die erste Anlaufstelle für Beschäftigte mit Behinderung sein, wenn es Fragen oder Probleme gibt. Sich mit konkreten Bedürfnissen und Anliegen an eine offizielle Stelle wenden zu können, fördert die berufliche Entwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen und stärkt ihre berufliche Selbstbestimmung. Die Expertise der Schwerbehindertenvertretungen sollte durch die Arbeitgeber stets in die Prozesse eingebunden werden und als ebenso wichtiger Partner wie der Betriebsrat angesehen werden. Davon profitiert unterm Strich nicht nur der Einzelne, sondern der gesamte Betrieb.
Ich rufe daher alle wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dazu auf, in ihren Betrieben und Dienststellen wählen zu gehen und durch die Wahl der Schwerbehindertenvertretung ihre Mitbestimmung zu stärken. Diese starke Stimme gelebter Inklusion in den Betrieben und Dienststellen muss weiterhin im Sinne der Teilhabe mit Leben gefüllt werden.“
Weitere Informationen zu den Wahlen der Schwerbehindertenvertretung können Sie abrufen unter: https://www.bih.de/integrationsaemter/medien-und-publikationen/fachlexikon-a-z/wahl-der-schwerbehindertenvertretung/
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