Vor-Ort-Termin in Bielefeld mit Minister Duin und Gründerpreisträger Torben Calenberg
Minister Duin: Der Gründerpreis NRW kann jungen Unternehmen einen echten Schub nach vorne geben
Digitale Start-ups sind zentrale Wachstumstreiber für Nordrhein-Westfalen und spielen bei Unternehmensgründungen eine wichtige Rolle. Für seine Software „Agrarmonitor“ erhielt Jungunternehmer Torben Calenberg aus Kalletal im vergangenen Jahr den Gründerpreis NRW.
Digitale Start-ups sind zentrale Wachstumstreiber für Nordrhein-Westfalen und spielen bei Unternehmensgründungen eine wichtige Rolle. Für seine Software „Agrarmonitor“ erhielt Jungunternehmer Torben Calenberg aus Kalletal im vergangenen Jahr den Gründerpreis NRW. Die Software wird unter anderem von der Reitsportanlage Sonntag bei Bielefeld eingesetzt. Dort hat sich Wirtschaftsminister Garrelt Duin in Begleitung von Torben Calenberg bei einem Rundgang vor Ort über die praktische Anwendung der Software informiert.
„Der Agrarmonitor ist ein gutes Beispiel dafür, wie aus innovativen Ideen wettbewerbsfähige Produkte entstehen können. Und er ist ein weiterer Beleg dafür, dass NRW ein attraktiver Standort für digitale Start-ups ist. Mit dem Gründerpreis NRW leisten wir dazu einen wichtigen Beitrag“, sagte Minister Duin.
Mit dem Tablet auf dem Trecker: Der Agrarmonitor erleichtert Landwirten durch Echtzeit-Datenübertragung die Planung und Organisation ihrer Betriebe. „Die Arbeit in der Agrarwirtschaft wird zunehmend komplexer. Wir hatten damals die Idee, Landwirten mit moderner Technik ihre Arbeit ein Stück weit zu erleichtern“, so Torben Calenberg, Inhaber der betriko GmbH. „Der Gründerpreis NRW war eine Bestätigung unserer Arbeit und eine Bestärkung, unseren Weg weiter zu gehen.“
Hinweis: Die Bewerbungsfrist für den Gründerpreis NRW 2015 läuft noch bis zum 21. August 2015. Der Preis zeichnet erfolgreiche und innovative Geschäftsideen aus und würdigt damit herausragende Leistungen von Unternehmensgründerinnen und -gründern. Die Sieger erhalten bis zu 10.000 Euro. Die Preisgelder (1. Platz: 10.000 Euro, 2. Platz: 6.000 Euro, 3. Platz: 4.000 Euro) stiftet die NRW.BANK.
Teilnehmen können Unternehmerinnen und Unternehmer aller Branchen, die zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 31. Dezember 2013 in Nordrhein-Westfalen eine Firma gegründet oder als Nachfolger übernommen haben. Das Unternehmen darf nicht mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen und höchstens zehn Millionen Euro jährlich umsetzen.
Weitere Informationen zum Wettbewerb und den Teilnahmebogen finden Sie im Internet unter www.gruenderpreis.nrw.de
Presseunterlagen sowie druckfähige Pressebilder gibt es unter www.gruenderpreis.nrw.de (im Bereich „Presse“).
Termine im Überblick
- Ausschreibung GRÜNDERPREIS NRW 2015: 15. Juni 2015 bis 21. August 2015
- Preisverleihung GRÜNDERPREIS NRW 2015: 12. November 2015, Turbinenhalle auf dem Gelände der Jahrhunderthalle Bochum
- GRÜNDERGIPFEL NRW 2015: 13. November 2015, Jahrhunderthalle Bochum
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