UN-Behindertenrechtskonvention: Den Blick nach vorne richten
Am 26. März 2009 trat in Deutschland das von den Vereinten Nationen verabschiedete „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ in Kraft. Die Unterzeichnung fand zwei Jahre zuvor am 30. März 2007 statt. Die UN-Behindertenrechtskonvention enthält 50 Artikel, welche in Bezug auf Menschen mit Behinderung allgemeine Grundrechte formulieren.
Am 26. März 2009 trat in Deutschland das von den Vereinten Nationen verabschiedete „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ in Kraft. Die Unterzeichnung fand zwei Jahre zuvor am 30. März 2007 statt. Die UN-Behindertenrechtskonvention enthält 50 Artikel, welche in Bezug auf Menschen mit Behinderung allgemeine Grundrechte formulieren.
Zum Jahrestag der UN-Behindertenrechtskonvention und deren Unterzeichnung erklärt Claudia Middendorf, Beauftragte der Landesregierung für Menschen mit Behinderung sowie für Patientinnen und Patienten:
„Nordrhein-Westfalen ist weiterhin in der Verantwortung, das Übereinkommen zu verwirklichen und das deutsche Recht in Bezug auf die UN-Behindertenrechtskonvention weiterzuentwickeln. Nach der Konvention haben Menschen mit Behinderungen nicht nur das Recht, nicht diskriminiert zu werden, sondern auch auf ein Höchstmaß an gesundheitlicher Versorgung.
182 Länder haben mit Stand von Juli 2020 die Konvention ratifiziert. Der Blick in die Vergangenheit zeigt zwar, dass die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in großen Teilen verbessert werden konnte. Wichtig ist nun, den Blick nach vorne zu richten und weiterhin auf die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Leben in der Gesellschaft hinzuarbeiten. Denn die Umsetzung einer inklusiven Gesellschaft und eines selbstbestimmten Lebens von Menschen mit Behinderung ist auch über ein Jahrzehnt nach der Ratifizierung bedauerlicherweise nicht abgeschlossen.
Es gibt noch viel zu tun im Hinblick auf Barrierefreiheit. Hier geht es nicht um Sonderrechte. Es geht schlicht und ergreifend um notwendige Grundlagen, damit diese Menschen ihre Rechte wahrnehmen können.“
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