Programm need-help.nrw fördert Unterstützungsangebote für von Gewalt bedrohte oder betroffene geflüchtete Frauen

Für die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist der Schutz von Frauen vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ein zentrales Anliegen. Deshalb setzt sie das landeseigene Förderprogramm need-help.nrw auch im Haushaltsjahr 2025 fort.
Für die Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist der Schutz von Frauen vor häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt ein zentrales Anliegen. Deshalb setzt sie das landeseigene Förderprogramm need-help.nrw auch im Haushaltsjahr 2025 fort.
Mit „need-help.nrw” fördert das Gleichstellungsministerium Beratungsngebote und praktische Unterstützung für von sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt bedrohte oder betroffene Frauen, die als Geflüchtete nach Deutschland gekommen sind. An sie richtet sich das Programm, unabhängig von ihrem Herkunftsland. Denn vielfach sind geflüchtete Frauen eine besonders vulnerable Gruppe und sind besonders von Gewalt bedroht.
Beispielsweise niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote, die Produktion von Informationsmaterialien, spezialisierte Veranstaltungen zu Themen wie Traumasymptome und Angstbewältigung, offene Sprechstunden für geflüchtete Frauen oder Schulungen von Fachkräften zur Qualifizierung im Umgang mit von Gewalt betroffenen Frauen können im Rahmen des Programms förderfähig sein.
Für jede Maßnahme kann eine Förderung in Höhe von bis zu 20.000 Euro gewährt werden. Einen Antrag auf Fördergelder aus diesem Programm können Einrichtungen der örtlichen Frauenunterstützungsinfrastruktur stellen wie Frauenberatungsstellen, Frauenhäuser und kommunale Gleichstellungsbeauftragte. Eingereicht und bewilligt werden diese bei dem jeweils örtlich zuständigen Landschaftsverband.
Gleichstellungsministerin Josefine Paul: „Der Schutz von Frauen und Mädchen vor Gewalt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Jede Frau und jedes Mädchen, das Gewalt erfährt, ist eine zu viel. Need-help.nrw ist eines von vielen wertvollen und in Nordrhein-Westfalen gut etablierten Frauenhilfsangeboten. Gerade geflüchtete Frauen haben oftmals auf ihrer Flucht Gewalterfahrungen gemacht. Wir wollen mit diesem Angebot Frauen mit Flucht- und Migrationsgeschichte gezielt ansprechen und Hürden zum Hilfesystem abbauen. Alle Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, müssen Schutz und Hilfe finden.”
Nordrhein-Westfalen hat es sich zur Aufgabe gemacht, bestehende Schutzlücken zu schließen und den Schutz für von Gewalt betroffene Frauen und deren Kindern auszubauen.
Zu den durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen geförderten Schutz- und Beratungseinrichtungen gehören inzwischen 70 Frauenhäuser, 62 allgemeine Frauenberatungsstellen und 57 Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt sowie zwölf spezialisierte Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel zur sexuellen Ausbeutung, für Betroffene von Zwangsheirat und für das Thema FGM/C (Female Genital Mutilation/Cutting). Komplettiert wird dieses Angebot durch eine „Fachstelle für Gewaltprävention und Gewaltschutz für Mädchen und junge Frauen mit Behinderung/chronischer Erkrankung“.
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