NRW fördert EU-Dienstleistungswirtschaft und Anerkennung ausländischer Qualifikationen mit dem „Einheitlichen Ansprechpartner“
Die Dienstleistungswirtschaft hat große Bedeutung für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt in der EU, auch in Nordrhein-Westfalen. Daher ist es im Sinne der Landesregierung, die Branche grenzüberschreitend zu fördern.
Die Dienstleistungswirtschaft hat große Bedeutung für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt in der EU, auch in Nordrhein-Westfalen. Daher ist es im Sinne der Landesregierung, die Branche grenzüberschreitend zu fördern. Seit Anfang 2016 gibt es im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie dafür einen zentralen Einheitlichen Ansprechpartner in NRW. Ziel ist es, bürokratische Hürden bei der Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit sowie bei der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in NRW abzubauen.
Der Einheitliche Ansprechpartner übernimmt als Mittler die notwendigen Schritte, um an erforderliche Genehmigungen, Anmeldungen und behördliche Bescheinigungen zu kommen. Er ermöglicht eine zentrale Abwicklung aus einer Hand mit einem verlässlichen Behördenservice, individueller Unterstützung und leicht zugänglichen und verständlichen Informationen. Zudem sieht die EU-Berufsanerkennungsrichtlinie vor, die Verfahren der Berufsanerkennung ab jetzt auch über den Einheitlichen Ansprechpartner abzuwickeln.
Wirtschaftsminister Garrelt Duin sagte: „Der Dienstleistungssektor in der EU macht mehr als 70 Prozent der Wirtschaftstätigkeit aus. Trotzdem findet nur ein relativ geringer Teil davon grenzüberschreitend statt. Mit diesem zentralen Lotsen durch unsere Verwaltung nutzen wir die Potenziale für NRW noch stärker. Das gilt vor allem auch für grenzüberschreitende Fragen der Berufsanerkennung und Gewinnung von Fachkräften.“
Bislang gab es 21 Ansprechpartner in den Kreisen und kreisfreien Städten in NRW. Diese wurden durch den zentralen Einheitlichen Ansprechpartner mit Sitz bei der Bezirksregierung Detmold ersetzt. Dazu bietet ein Internetportal für ausländische, aber auch deutsche Dienstleister und Fachkräfte, die Möglichkeit zur elektronischen Abwicklung. Zusätzliche Gebühren fallen für den Service nicht an.
Das zentrale Internetportal des Einheitlichen Ansprechpartners NRW ist unter www.nrw-ea.de erreichbar.
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