NRW erhöht Kältehilfen für wohnungs- und obdachlose Menschen auf eine Million Euro
Minister Laumann: Schutzbedürftige Menschen sollen schnell und unkompliziert Hilfe erhalten
Um wohnungs- und obdachlose Menschen in den kalten Wintermonaten bestmöglich zu unterstützen, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Fördermittel für die jährlichen Kältehilfen von 900.000 Euro aus dem Jahr 2023 auf eine Million Euro für den kommenden Winter erhöht.
Um wohnungs- und obdachlose Menschen in den kalten Wintermonaten bestmöglich zu unterstützen, hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Fördermittel für die jährlichen Kältehilfen von 900.000 Euro aus dem Jahr 2023 auf eine Million Euro für den kommenden Winter erhöht. Mit dieser Maßnahme soll im Rahmen der Landesinitiative gegen Wohnungslosigkeit „Endlich ein ZUHAUSE!“ sichergestellt werden, dass wohnungslose Menschen in Nordrhein-Westfalen auch in diesem Winter die notwendige Unterstützung erhalten.
Die seit 2018 jährlich bereitgestellten Kältehilfen ermöglichen die Anschaffung dringend benötigter Hilfsmittel wie wärmespendende Schlafsäcke, Winterbekleidung und Isomatten, welche die von Wohnungslosigkeit betroffenen Menschen in Nordrhein-Westfalen vor den gesundheitlichen Risiken der sinkenden Temperaturen schützen sollen. Ein Fokus liegt dabei erneut auch auf der exklusiven Bereitstellung von Hilfsmitteln zum Schutz für Mädchen und jungen Frauen. Mehr als 150 freie Träger und Initiativen der Wohnungslosenhilfe in Nordrhein-Westfalen können ab sofort finanzielle Unterstützung erhalten.
„Der Winter ist eine besonders gefährliche Zeit für Menschen ohne Wohnung. Nässe und Kälte sind ein hohes Gesundheitsrisiko und können lebensbedrohlich werden. Durch die Aufstockung der Kältehilfen wollen wir sicherstellen, dass jeder Mensch, der Schutz braucht, diesen schnell und unkompliziert erhält. Unsere Träger und Initiativen in Nordrhein-Westfalen leisten eine wertvolle Arbeit vor Ort und wir freuen uns, dass wir als Land unsere Unterstützung weiter ausbauen können“, erklärt Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Karl-Josef Laumann.
Neben Schlafsäcken, Decken und Isomatten können durch die Träger und Initiativen der Kältehilfen auch wärmende Kleidung, haltbare Lebensmittel sowie Hygieneartikel angeschafft werden, um diese vor Ort an wohnungs- und obdachlose Menschen zu verteilen. Darüber hinaus wird auch die Errichtung und Anmietung von beheizbaren Zelten oder Wohncontainern im Rahmen der Kältehilfen finanziell unterstützt.
Kontakt
Ansprechpersonen für Koordination und Rückfragen sind
- Frau Bettina Rudat, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., Tel.: 0221 20 10 248, E-Mail: Bettina.Rudat@caritasnet.de
- Herr Heinz Blome, Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V., Tel.: 0221 20 10 287, E-Mail: Heinz.Blome@caritasnet.de
Hintergrundinformationen
Im Winter 2018/2019 hatte das Land Nordrhein-Westfalen für Kältehilfen erstmals 100.000 Euro zur Verfügung gestellt. Bereits im Folgejahr wurden die Mittel auf 200.000 Euro erhöht. Im Frühjahr 2020 wurde ein Notfallpaket zur Soforthilfe in Höhe von 500.000 Euro zur Versorgung von obdachlosen Menschen während der Coronakrise aufgelegt. Damit wurden sie über die freien Träger der Wohnungslosenhilfe mit dem Lebensnotwendigsten wie Lebensmitteln, Essensgutscheinen, Hygieneartikeln oder Kleidung versorgt. Im Winter 2021/2022 stellte das Land 400.000 Euro als Kältehilfen zur Verfügung, die im Winter 2022/2023 auf 850.000 Euro mehr als verdoppelt wurden. Zuletzt wurden 900.000 Euro für die Kältehilfen in den Wintermonaten 2023/2024 durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales bereitgestellt.
Mit dem zusätzlichen Einsatz von Fördermitten der Europäischen Union werden in diesem Jahr insgesamt rund 15,66 Millionen Euro für die Bekämpfung von Wohnungslosigkeit in Nordrhein-Westfalen eingesetzt.
Weitere Informationen zur Landesinitiative „Endlich ein ZUHAUSE!“ finden Sie hier.
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